Pachterhöhung Kleingarten: Während ein Kleingarten im frühen 19. Jahrhundert dem Zweck diente, der arbeitenden Bevölkerung ein Stück Land zu geben, damit diese sich durch Eigenanbau von Gemüse und Obst gesünder ernähren konnte, ist ein Kleingarten aus heutiger Sicht wohl mehr ein Ort der Erholung und der aktiven Freizeitgestaltung. Über das Bundeskleingartengesetz werden die vom Gesetzgeber steuerlich geförderten Flächen nicht nur definiert, sondern darüber auch die besonderen Rahmenbedingungen geschaffen, die für Verpächter und Pächter gleichermaßen bindend sind. Für jeden Kleingarten wird ein Pachtvertrag geschlossen, in welchem unter anderem auch der Pachtzins eingetragen wird, der sich nach der Größe der Parzelle richtet. Diese darf im Übrigen maximal 400 m² groß sein. Hin und wieder wird aber, ähnlich wie bei anderen Mietverhältnissen, die Pacht für den Kleingarten erhöht.
Inhaltsverzeichnis
- Wer beschließt die Pachterhöhung Kleingarten?
- Welche Gründe können für eine Pachterhöhung zugrunde liegen?
- Was passiert eigentlich mit der gezahlten Pacht für einen Kleingarten?
- Was ist an einer Pachterhöhung anders?
- Wann wird keine Pachterhöhung fällig?
- In welcher Form sollte die Pachterhöhung erfolgen?
Wer beschließt die Pachterhöhung Kleingarten?
Auch heute noch muss ein Kleingarten per Definition die Vorgabe erfüllen, dass er für wenig Geld gepachtet werden kann, um so auch sozial schwächeren Familien zum Beispiel die Chance auf einen eigenen Schrebergarten zu ermöglichen. Aus diesem Grund hat sich also über all die Jahre nichts daran geändert, dass die Gärten steuerlich begünstigt sind. Das hat zur Folge, dass auch der Pachtzins von der Gemeinde als staatliche Institution festgelegt wird.
Jeder Gartenverein muss sich also an diese Vorgabe halten. Ebenso ist der Vorstand einer Gartenanlage nicht dazu berechtigt, eine Pachterhöhung aus freien Stücken anzukündigen oder durchzuführen. Vielmehr wird auch hier wieder die Gemeinde aktiv. Dabei ist sie aber erneut an die Gesetzesvorgabe gebunden, die aussagt, dass die Pacht für einen Kleingarten maximal um 24 Cent pro Quadratmeter erhöht werden darf.
Welche Gründe können für eine Pachterhöhung zugrunde liegen?
Da die Kleingartenanlagen ein Ort „öffentlichen Grüns“ sind, müssen diese Anlagen immer auch für Besucher zugänglich sein. Das bedeutet, dass es Wege geben muss, deren Reinigung dem Verein obliegt. Für die Verkehrssicherheit dieser Wege wiederum ist die Gemeinde zuständig und verantwortlich.
Beispielsweise kann es durchaus vorkommen, dass der Vorstand der Gartenanlage bei der Gemeinde, genaugenommen beim Stadtverband, der den Antrag dann weiter an das Grünflächenamt weiterleitet, einen entsprechenden Antrag stellt, um Schüttgut zu bestellen, mit welchem die öffentlichen Wege neu aufgeschüttet werden sollen.
Auf dem gleichen Wege werden aber vom Kleingartenverein zum Beispiel auch Container geordert, mit welchen dann der Baum- und Grünschnitt aus den Kleingärten der gesamten Anlage abtransportiert wird. Die auf diese Weise entstehenden Mehrkosten für das Betreiben der Gartenanlage können unter Umständen in eine Pachterhöhung einfließen.
In vielen Gartenanlagen stehen überdies für die Kinder der Pächter sowie für die der Besucher Spieleplätze oder auch zusätzliche Sanitäranlagen zur Verfügung. Für die Instandhaltung der Spielgeräte sowie für die Pflege ist ebenfalls die Gemeinde zuständig. Natürlich werden auch hier Kosten fällig, die eine Pachterhöhung nach sich ziehen können.
Doch auch steigende Verwaltungskosten können ein Grund für die Pachterhöhung sein. Denn obwohl die Anlagen staatlich gefördert und steuerlich begünstigt werden, unterliegen die allgemeinen Verwaltungskosten dem normalen Preisanstieg.
Eine Pachterhöhung durch die Gemeinde kann aber auch dann notwendig werden, wenn die Fördermittel von Bund und Ländern gekürzt werden. Vor allem Gemeinden mit einem kleinen Budget sehen sich dann in der Zwangslage, dass sie den Pachtzins für die Kleingärten in ihrem Zuständigkeitsbereich erhöhen müssen, um so wenigstens die Kosten der Anlage abzusichern.
Was passiert eigentlich mit der gezahlten Pacht für einen Kleingarten?
Ganz klar, dass der Pachtzins jedes einzelnen Kleingartens einer Anlage beziehungsweise eines Vereins nicht in die privaten Taschen von Vorstand und Co. wandert. Vielmehr unterliegen die Kleingartenanlagen der Kontrolle des Grünflächen- und Liegenschaftsamtes der jeweiligen Gemeinde.
Doch nicht der gesamte Pachtzins der Anlagen verbleibt in der Gemeinde. Stattdessen fließt ein Teil davon wieder in die Anlagen zurück, wird also zu einem bestimmten Teil wieder an die einzelnen Stadtverbände ausgeschüttet, welche die Verteilung auf die einzelnen Gartenanlagen vornehmen.
Wenn also beispielsweise der eine Verein neue Gerätschaften anschaffen muss, reicht er beim Stadtverband einen entsprechenden Antrag ein. In einer anderen Anlage soll vielleicht das Vereinsheim renoviert werden, dann wird auch hier ein Antrag gestellt. Der Stadtverband entscheidet dann nach Dringlichkeit und Antragseinreichung und stellt die Gelder den Gartenvorständen für die geplanten Vorhaben zur Verfügung.
Was ist an einer Pachterhöhung anders?
Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Mieterhöhung für eine Wohnung oder einen Pachtvertrag bei einer Gewerbefläche zum Beispiel, tritt die Pachterhöhung nach Bekanntgabe sofort in Kraft. Das bedeutet, sobald der nächste Pachtzins fällig wird, tritt auch die Erhöhung in Kraft und muss entrichtet werden. Der Grund dafür liegt ganz einfach darin, dass der Pachtzins einmal im Jahr fällig wird, und nicht wie bei einer Wohnung monatlich entrichtet wird.
Wann wird keine Pachterhöhung fällig?
Immer wieder kommt es vor, dass jemand seine Gartenlaube zu einer kleinen Freizeitvilla ausbaut. Irrtümlich sind viele dann der Meinung, dass sie eben etwas mehr Pacht zahlen müssen. Das stimmt so nicht. Tatsächlich darf die überdachte Fläche in einem Kleingarten maximal 24 m² betragen und muss einen einfachen Standard aufweisen. Zu dieser überdachten Fläche gehören die Laube inklusive Geräteschuppen, die Terrasse. Was den einfachen Standard angeht, so darf in der Laube vom Gesetzgeber her kein Wasseranschluss vorhanden oder eine Heizstelle aufgestellt sein.
Denn solche Ausstattungsmerkmale erfüllen laut Gesetzgeber das Merkmal der Bewohnbarkeit der Laube, und dieses ist bekanntermaßen nicht gestattet. In der Praxis gibt es zwar zahlreiche Beispiele, dass diese gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht immer ganz eingehalten werden, aber allein der Standard und Komfort einer Laube ist nicht die Grundlage für eine Pachterhöhung. Vielmehr ist es in einem solchen Fall so, dass der Pächter dazu aufgefordert wird, die die Vorgaben überschreitenden An- und Einbauten zurückzubauen und zu entfernen.
In welcher Form sollte die Pachterhöhung erfolgen?
Ebenso wie bei anderen Miet- oder Pachtverträgen muss auch in einer Gartenanlage dem Pächter eine Pachterhöhung schriftlich angezeigt werden. Aus dieser schriftlichen Ankündigung muss für den Kleingärtner ersichtlich sein, warum es zu dieser Pachterhöhung kommt und in welcher Höhe sie sein wird. In der Praxis wird diese anstehende Pachterhöhung durch die zuständige Gemeinde angezeigt und per Post versendet.
Zusätzlich werden in vielen Gartenanlagen diese Schreiben nochmals am Schwarzen Brett ausgehängt und sind zudem Gegenstand von Vereinssitzungen. Im Übrigen gelten auch hier die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Pachtvertrag.
Hallo meine Verpächterin hat die Pacht erhöht will dass ich es unterschreibe, was passiert wenn ich das nicht mache, heute haben wir den 2021 und die Pacht läuft bis 2027 kann sie mich trotzdem kündigen???
danke