
Ein Kleingarten ist mittlerweile der Inbegriff von dem kleinen Stückchen Freiheit, in welches man sich nach einem anstrengenden Arbeitstag gern zurückzieht, in welchem man mit Familie und Freunden entspannte Stunden genießt oder sein eigenes Gemüse und Obst anbaut. Kurz und gut: Ein Kleingarten ist heute bei weitem mehr, als nur ein Stückchen Land in einer Gartenanlage. Doch was ist, wenn man den Garten aufgeben muss oder will? Welchen Preis kann man für die jeweilige Bebauung und Bepflanzung vom Käufer oder auch nachfolgendem Pächter dafür verlangen? Denn auch, wenn die Wertfindung eines Kleingartens nicht den typischen Marktfindungsmechanismen unterliegt, der Wert also nicht über Angebot und Nachfrage bestimmt wird, gibt es für die Wertermittlung beim Kleingarten Richtlinien. Diese Richtlinien unterscheiden sich und sind den jeweiligen Gepflogenheiten und Gegebenheiten der einzelnen Landesverbände angepasst.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet es, eine Wertermittlung beim Kleingarten durchzuführen?
- Warum ist die Wertermittlung beim Kleingarten wichtig?
- Was fließt allgemein in die Wertermittlung beim Kleingarten und damit in die Ablösesumme ein?
- Wie läuft das Wertermittlungsverfahren ab?
- Was kostet eine Wertermittlung beim Kleingarten?
Was bedeutet es, eine Wertermittlung beim Kleingarten durchzuführen?
Ein Kleingarten, der über viele Jahre das geliebte Stückchen Land war, auf dem man sein eigenes Gemüse und Obst angebaut hat und seine Freizeit in der Natur verbracht hat, wird mit jedem Strauch oder Baum, den man pflanzt, oder mit jeder Verbesserung oder Erneuerung, die man durchführt, aufgewertet. Was einst vielleicht nur ein Stückchen Brachland war, ist nach einigen Jahren ein eigenes kleines Fleckchen Erde, in dem man sich erholen und wohlfühlen kann. Wenn es zum Beispiel beim Pächterwechsel darum geht, den Wert des Kleingartens zu ermitteln, werden unter anderem die baulichen Gegebenheiten eingeschätzt.Was ist die Laube und der Anbau wert? Gibt es Strom- und Wasseranschluss? Sind auf dem Grundstück Pflanzen und Bäume angebaut beziehungsweise gepflanzt?
Warum ist die Wertermittlung beim Kleingarten wichtig?
Wer seinen geliebten Garten abgeben oder gar verkaufen möchte oder muss, unterliegt immer den Richtlinien bei der Wertfindung des jeweiligen Landesverbandes. Wichtig ist diese Wertermittlung vor allem für all jene, die neu in das Hobby einsteigen, sich zum Beispiel den ersten eigenen Garten pachten möchten. Laut Bundeskleingartengesetz muss die Ausstattung eines Kleingartens sozial verträglich sein und bleiben, was nichts anderes bedeutet, als dass es eben jedem möglich sein soll, sich einen Schrebergarten zuzulegen oder zu pachten. Auf der anderen Seite aber soll dem scheidenden Pächter natürlich auch das entlohnt werden, womit er den Garten aufgewertet hat. Sei es das Anlegen von Gemüsebeeten, Blumenrabatten, Obstbäumen oder auch das Aufstellen einer Laube, eines Geräteschuppens und vieles mehr. Doch die Wertfindung beim Kleingarten ist nicht nur für die Preisgestaltung des Pächters wichtig, sondern sie gilt für den jeweiligen Gartenverein auch immer als Bestandsaufnahme. So schaut der Vorstand im Zuge einer solchen Wertermittlung unter anderem darauf, ob die Baulichkeiten auf dem Grundstück nicht vielleicht zu groß geraten sind oder ob es Altlasten und Missstände gibt, die einer Entsorgung durch den Altpächter bedürfen. Wertermittlung beim Kleingarten ist also immer auch Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes der Parzelle. Denn bevor der neue Pächter sich den Vorzügen eines eigenen kleinen Gartens hingibt, sollte dieser in einwandfreiem und dem Bundeskleingartengesetz entsprechendem Zustand sein. Das kann für denjenigen, der den Garten abgeben möchte, unter Umständen eben auch bedeuten, dass er zu hohe Bäume noch auf die vorgegebene Höhe stutzen oder überdimensionale Anbauten zurückbauen muss.
Was fließt allgemein in die Wertermittlung beim Kleingarten und damit in die Ablösesumme ein?

Wer einen Garten abgeben muss oder will, wird sich natürlich Gedanken machen, welchen Preis er als sogenannte Ablösesumme vom nachrückenden Pächter verlangen kann. Im Gegensatz zu anderen Immobiliengeschäften geht es hier aber nicht nach Angebot und Nachfrage, sondern der faire Preis wird im Zuge der Wertermittlung bestimmt. Gemeinsam mit dem Gartenvorstand wird also ein Wertermittler, oder auch Gutachter auf der betreffenden Parzelle erscheinen und alles in Augenschein nehmen. Sofern der scheidende Pächter die Anpflanzungen und Bauten selbst in die Gartengestaltung eingebracht hat oder diese über ein gezahltes Entgelt übernommen hat, wird er dafür auch entschädigt. Das betrifft also alle angepflanzten Dauerkulturen, wie Bäume, Sträucher und Ziergehölze sowie jene Anpflanzungen, von deren Ertrag der neue Pächter seinen Eigennutz hat. Darüber hinaus wird immer auch die Laube, das Gewächshaus, Zäune, Wegbefestigungen, Spaliergerüste und dergleichen bewertet, sofern diese eben selbst eingebracht oder finanziell abgelöst und übernommen wurden.
Der scheidende Pächter hat aber keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn beispielsweise der Strom- und Wasseranschluss von der Gemeinde oder dem Verein zur Verfügung gestellt wurde. Es sei denn, er hat sich an diesen Kosten beteiligt. In diesem Fall wird aber auch nur dieser Anteil in die Wertermittlung mit einfließen.
Wie läuft das Wertermittlungsverfahren ab?
In aller Regel wird das Wertermittlungsverfahren durch den Verpächter, also meist den Gartenverein selbst in Auftrag gegeben. Das bedeutet also, dass der Vorstand der Gartenanlage den zuständigen Wertermittler damit beauftragt, den jeweiligen Kleingarten auf der Grundlage der Richtlinien des entsprechenden Landesverbandes zu bewerten. Seine Ergebnisse hält der Wertermittler dann schriftlich und in dreifacher Ausführung fest. Da sowohl der Verein, der alte und auch der neue Pächter eine Ausfertigung erhält, ist die Wertermittlung auch für alle Beteiligten nachvollziehbar und überprüfbar. Rechtlich gültig ist so ein Wertgutachten im Übrigen nur mit der Unterschrift des Wertgutachters. Nach Zustellung des Wertgutachtens durch den Vorstand hat der scheidende Pächter zwei Wochen Zeit, seine Einwände gegen dieses Gutachten schriftlich gegenüber dem Gartenvorstand zu erheben. Erst nach Ablauf dieser zwei Wochen wird der Wert in einer Summe genannt und endgültig festgesetzt. Sofern der Kleingarten wieder an den Gartenverein zurückgegeben wird, wird dieser dann auch die Entschädigungssumme zahlen. Wenn aber für den Schrebergarten sofort ein neuer Pächter verfügbar ist, wird dieser die Ablösesumme zahlen und den Garten übernehmen. Wichtig ist bei letzterer Variante aber, dass der neue Pächter bereits einen Pachtvertrag für diese Parzelle in den Händen hält, bevor er die Ablösesumme an den scheidenden Pächter zahlt.
Was kostet eine Wertermittlung beim Kleingarten?
Auch wenn es in aller Regel der Gartenvorstand selbst ist, der den Wertermittler bestellt und das Gutachten in Auftrag gibt, werden die entstehenden Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe vom scheidenden Pächter bezahlt. Diese Vergütung wird den Zeitaufwand und die Auslagen des Wertermittlers berücksichtigen und am Ende vom Gartenverein oder von der übergeordneten Organisation festgelegt. Dabei gilt aber zu beachten, dass diese Entschädigung für den Wertermittler niemals an dem ermittelten Wert des Gartens gemessen oder erhoben werden darf.
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