Wer Interesse daran hat, einen eigenen Schrebergarten zu führen, kann sich an den Kleingartenverein in seiner Nähe wenden. Wenn ein passender Kleingarten gefunden ist, kommt es zu einem Pächterwechsel.
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Bevor dieser jedoch durchgeführt werden kann, leitet der Vorstand des Vereins eine Wertermittlung in die Wege, die von einem sachkundigen Gutachter durchgeführt wird. Dieser richtet sich dabei nach einem gesetzlich vorgegebenen Katalog, um objektive Bewertungskriterien zu haben, nach denen er vorgehen kann. Bei der Wertermittlung wird die Gartenlaube ebenso mit einbezogen wie die Bepflanzung des Gartens. Die Höhe dieser Schätzung setzt letztlich den Kaufpreis fest, den der bisherige Pächter von dem Interessenten verlangen kann.
Eine Kleingarten Kaufvertrags-Vorlage erleichtert den Pächterwechsel
Wer es sich besonders einfach und übersichtlich machen möchte, greift auf eine der kostenlosen Vorlagen zurück, die speziell für Kaufverträge von Kleingärten online zur Verfügung gestellt werden. Diese können ganz einfach heruntergeladen und ausgedruckt werden. Als Vorlage können Sie auch das unten im Text angefügte Kleingarten Kaufvertrag Muster nutzen.
Der Vorteil der Nutzung eines Kleingarten Kaufvertrag Musters ist auch, dass der Kaufvertrag bereits alle Modalitäten aufführt, die bei dem Abschluss des Rechtsgeschäfts berücksichtigt werden sollten.
Wichtig: Es ist anzuraten, dass auch die Zählerstände für Wasser und Strom im Kaufvertrag für die Parzelle festgehalten werden.
Was in einem Kaufvertrag für einen Kleingarten steht
Die Kaufverträge für Kleingärten können sich mitunter unterscheiden und unterschiedlich ausführlich aufgebaut sein.
Immer jedoch werden genaue Angaben zu den beiden Parteien abgefragt. Dazu gehören Namen, Adressen und Kontaktdaten wie E-Mail oder Telefonnummer. Weiterhin muss die Parzelle genauer bezeichnet werden, die Gegenstand des Kaufvertrages ist. Hierzu kann je nach Kaufvertrag die Gartennummer, die Weg-Nummer oder der Name der Kleingartenanlage gefordert werden.
Im Kaufvertrag wird auch auf das Schätzprotokoll eingegangen. Das Datum wird genannt, an dem das Gutachten erstellt wurde, ebenso wie die Summe, die ermittelt wurde und die nun als Kaufpreis dient. Der darin enthaltene Kaufpreis für die Laube kann bei Bedarf herausgerechnet und extra genannt werden.
Es sollten im Kaufvertrag genauere Modalitäten festgehalten werden, was die Zahlung des Kaufpreises betrifft. So sollte direkt angegeben werden, bis wann der Kaufpreis zu entrichten ist und welche Zahlweise von Käufer und Verkäufer hierzu vereinbart wurde.
In einem weiteren Paragraphen des Kaufvertrages kann festgehalten werden, ob die Gartenlaube und die weiterhin vorhandenen Gegenstände mit sofortiger Wirkung Eigentum des Käufers werden, oder ob hierzu ein bestimmtes Datum gewählt wird, an dem der Eigentumsübergang erfolgen soll.
In dem Kleingarten Kaufvertrag sollte weiterhin angeführt werden, dass auch der Kleingartenverein mit dem vorliegenden Kaufvertrag und dem damit einhergehenden Eigentümer- und Pächterwechsel einverstanden ist und dem Käufer die kleingärtnerische Nutzung der Parzelle gestattet wird.
Der Käufer wiederum muss sich dazu verpflichten, die Satzung des Vereins und die Gartenordnung als verbindlich anzusehen und bestehende Regeln für das Miteinander in der Kleingartenanlage einzuhalten.
Weitere wichtige Punkte im Kaufvertrag
Letztlich muss in einem Kaufvertrag über einen Kleingarten alles festgehalten werden, was später unter Umständen rechtliche Relevanz haben könnte, sollte es zu einer Auseinandersetzung kommen.
Der Käufer wird sehr daran interessiert sein, möglichst viel über die Beschaffenheit der Baulichkeiten und Anlagen zu erfahren. Der Verkäufer hat ihn daher entsprechende zu informieren und ihm vorhandene Unterlagen zu übergeben. Dazu gehören u.a. Bauzeichnungen, Prüfbescheide für Gas oder Elektrik, oder auch Versicherungsverträge. Erfolgt die Übergabe solcher Dokumente, wird dies im Kaufvertrag aufgeführt und die einzelnen Dokumente werden einzeln aufgelistet.
Wird für die Baulichkeiten bzw. baulichen Anlagen eine Garantiezeit vereinbart, wird auch diese im Kaufvertrag festgehalten. Sie beginnt üblicherweise am Tag des Kaufes.
Je nach Bedarf, kann im Kaufvertrag noch Platz gelassen werden für ein Feld, in das sonstige Vereinbarungen eingetragen werden können, die zwischen Käufer und Verkäufer im Speziellen getroffen wurden. Auf mündliche Vereinbarungen sollte man sich als Käufer (aber auch als Verkäufer) nicht verlassen. Alles, was zwischen den Parteien verhandelt wurde, sollte auch den Weg in den Kaufvertrag finden.
Kaufvertrag macht den Käufer noch nicht zum Unterpächter
Ist der Kaufvertrag unterzeichnet, sollte dieser in mehreren Exemplaren ausgefertigt werden. Es erhalten jeweils Käufer und Verkäufer, Verpächter sowie der Verein ein Exemplar des Kaufvertrages.
Wichtig zu wissen: Dieser Kaufvertrag bildet in aller Regel erst die Grundlage, um einen Kleingarten-Unterpachtvertrag abschließen zu können. Erst dann ist man tatsächlich Kleingärtner.
Wer Kleingärtner werden möchte, muss 3 rechtlich voneinander zu trennende Vorgänge abschließen. Zum einen muss eine Mitgliedschaft in einem Kleingärtnerverein eingegangen werden, was eine zwingende Voraussetzung ist, um überhaupt einen eigenen Kleingarten betreiben zu können. Dann muss eine Kleingartenparzelle gepachtet werden, was über den Vorstand des jeweiligen Vereins geschieht. Und letztlich erfolgt der Verkauf oder die Übertragung der Gegenstände (u.a. Gartenlaube), die sich auf der Parzelle befinden.
Was die Verpachtung der Parzelle angeht, tritt üblicherweise der Kleingartenverein als Verpächter / Zwischenpächter auf. Mit dem Pächter wird dann ein Kleingartenpachtvertrag begründet, für den die Mitgliedschaft im Verein zwingend vorausgesetzt wird. Der Pachtvertrag zwischen Verein und Pächter kann unter Einhaltung der Regeln des Pachtvertrages und den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. Der Verein ist also Zwischenpächter und verpachtet an seine Mitglieder weiter.
Wer Kleingärtner werden will und die Mitgliedschaft in einem Verein beantragt, hat keinen Anspruch darauf, auch als Mitglied aufgenommen werden. Es entscheidet allein der Verein über die Aufnahme neuer Mitglieder. Wer abgelehnt wird, kann auch keinen Pachtvertrag über eine Parzelle abschließen. Es ist daher dringend davon abzuraten, schon vorher einen Kaufvertrag über die Gegenstände abzuschließen. Zunächst sollte immer der Abschluss des Pachtvertrages in trockenen Tüchern sein.
Was diese Eigentumsübertragung des Privateigentums angeht, das sich auf der Parzelle befindet, ist zu sagen, dass es sich hier um einen Vorgang handelt, der dem Privatrecht zuzuordnen ist. Vertragsparteien sind der alte und der neue Pächter des jeweiligen Schrebergartens. Gänzlich außen vor ist aber der Kleingartenverein auch hier nicht. Denn er hat eine kleingärtnerische und gemeinnützige Aufgabe zu erfüllen. Der Verein übernimmt daher hier eine Kontrollfunktion, die dem Schutz der beteiligten Parteien dient. So ist es beispielsweise Aufgabe des Vereins zu überprüfen, dass der im Kaufvertrag genannte Kaufpreis den durch die Schätzung ermittelten Wert nicht übersteigt. Daher wird der Vorstand den Kaufvertrag zur Kenntnis nehmen, was ebenfalls im Vertrag angemerkt werden muss.
Der Kaufvertrag und das Finanzamt
In dem Kaufvertrag für einen Kleingarten kann darauf hingewiesen werden, dass eine Verpflichtung des Käufers besteht, den Kauf der baulichen Anlagen gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Kleingarten Kaufvertrag Muster
Im Folgenden ein Beispiel für einen Kleingarten Kaufvertrag.
KAUFVERTRAG
Zwischen der/dem bisherigen Nutzungsberechtigten der Bodenfläche (Kleingartens Nr.) in
der Kleingartenanlage „XY“ in X Frau/Herr XY, wohnhaft: ADRESSE – nachfolgend Verkäufer genannt – und dem nachfolgenden Nutzungsberechtigten an oben genannter Bodenfläche
- Frau NAME, wohnhaft: ADRESSE
- Herr NAME, wohnhaft: ADRESSE
– nachfolgend Käufer genannt –
wird, nachdem der Käufer oben genannten Kleingarten mit Kleingartenpachtvertrag vom DATUM angepachtet hat, auf der Grundlage der im Wertermittlungsprotokoll aufgeführten, auf der Parzelle befindlichen und laut Bundeskleingartengesetz und Gartenordnung zulässigen und bewerteten Baulichkeiten und Anpflanzungen, nachstehender Kaufvertrag geschlossen.
- Der Verkäufer übergibt die im Wertermittlungsprotokoll aufgeführten Baulichkeiten Anpflanzungen mit Wirkung vom DATUM an den Käufer. Das rechtskräftige Wertermittlungsprotokoll ist Bestandteil dieses Vertrages.
- Der Kaufpreis für die Laube und weitere Baulichkeiten beträgt EURO.
Der Kaufpreis für Anpflanzungen, Gartengeräte u.a.m. beträgt EURO.
Die Zahlung (Termin/Art und Weise der Zahlung) o.g. Betrages wird wie folgt realisiert: AUSFÜHRUNG
(Sofern keine Barzahlung – z.B. Ratenzahlung oder Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt – am Tage der Übergabe erfolgt, hat der Verkäufer die damit verbundenen Risiken allein zu tragen.
Diesbezügliche Forderungen an den Verpächter oder den Verein können nicht geltend gemacht werden.)
- Die Baulichkeiten bleiben im Eigentum des Verkäufers, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist (Eigentumsvorbehalt).
- Der Verkäufer hat den Käufer über die Beschaffenheit der Baulichkeiten und Anlagen ausreichend informiert und ihm folgende Unterlagen (Bauzeichnungen, Baugenehmigung, usw.) übergeben: AUSFÜHRUNGEN
- Dieser Kaufvertrag ist in drei Exemplaren zu fertigen. Ein Exemplar ist nach Unterzeichnung dem Vorstand des Kleingartenvereins zur Sichtung vorzulegen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass der Käufer verpflichtet ist, den Kauf der baulichen Anlagen dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
- Sonstige Vereinbarungen: AUSFÜHRUNGEN
ORT, den XY, Unterschrift des Verkäufers
ORT, den XY, Unterschrift des Käufers
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Rechtlicher Hinweis zu den Mustern:
Bei den kostenlosen Vorlagen handelt es sich um unverbindliche Muster! Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Muster kann keine Gewähr übernommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Vorlagen nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Anwalt individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.
Hallo,
Ich würde gern einen Garten pachten, muss dafür allerdings das Gartenhaus käuflich erwerben. Problem ist, dass das Haus zu gleichen Teilen von einem Ehepaar gekauft wurde, das inzwischen geschieden ist. Der Exmann ist nicht auffindbar und die Eigentümerin kann das Haus allein nicht verkaufen. Wie geht man in solch einem Fall vor, wenn Verkäuferin, Gartenverein und ich uns einig sind.
Danke für eine Einschätzung.