
Aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Menschen und Tiere wäre es sehr leicht nachvollziehbar, wenn bei Sichtung der Raupen vom Eichenprozessionsspinner Meldepflicht bestehen würde. Ob dies tatsächlich auch so ist und wie man sich zu verhalten hat, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Eichenprozessionsspinner?
- Aussehen
- Merkmale
- Vorkommen
- Raupen des Eichenprozessionsspinners – Steckbrief
- Aussehen
- Merkmale
- Welches Schadbild entsteht bei den Raupen des Eichenprozessionsspinners?
- Ist der Eichenprozessionsspinner gefährlich für Menschen?
- Für Tiere?
- Symptome bei Kontakt
- Gefährlich für den Wald?
- Was tun bei Kontakt mit den Raupen?
- Besteht beim Eichenprozessionsspinner eine Meldepflicht?
- Für Privatpersonen?
- Anlaufstellen zum Melden von Raupennestern
- Eichenprozessionsspinner Meldepflicht für Gewerbetreibende?
- Raupennest gefunden – was tun?
- Vernichten?
- Zerstören?
- Entsorgen lassen?
- Pflicht zur Meldung bei einem Nest auf dem eigenen Grundstück?
Was sind Eichenprozessionsspinner?
Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, der zur Familie der Zahnspinner gehört. Ursprünglich war er überwiegend in den wärmeren Regionen Mitteleuropas sowie Südeuropas anzutreffen, da er ein warmes und trockenes Klima bevorzugt. Inzwischen ist er aufgrund der Klimaveränderungen jedoch auch in ganz Deutschland angesiedelt – Tendenz steigend. Wenn des im Frühjahr mild ist und im Spätsommer trockenes Wetter mit ein wenig Wind herrscht, sind die Bedingungen für eine immer größere Verbreitung des Eichenprozessionsspinners perfekt.
Sein schlechter Ruf eilt dem Nachtfalter voraus, dabei ist er einer der harmlosesten Mitbewohner überhaupt. Die Gefahr kommt nicht von ihm, sondern von seinen Raupen. Diese sind nicht nur sehr gefräßig und treten überwiegend in großen Scharen auf, sondern stellen auch eine gesundheitliche Gefahr für andere Lebewesen dar.
Aussehen
Der kleine Falter ist eher unscheinbar. Er ist gräulich braun und hat eine Flügelspannweite von 25 – 32 mm bei männlichen Tieren, sowie von 30 – 36 mm bei weiblichen. Zudem haben sie mehrere Markierungen an den Flügeln, die denen der Kiefern-Prozessionsspinner recht ähneln, jedoch geringer ausgeprägt sind.
Merkmale
Die Merkmale sind bei Männchen und Weibchen etwas unterschiedlich. Männliche Eichenprozessionsspinner haben glänzende graue Vorderflügel. Über diese verlaufen zwei dunkle Querbinden mit weißen Rändern. Zu den Flügelspitzen hin befindet sich eine zackenförmige Zeichnung. Die hinteren Flügel hingegen sind gelblich-weiß, leicht gräulich bestäubt und haben zudem eine dunkle Bogenlinie.
Die Weibchen hingegen haben dunklere Vorderflügel mit einer schwachen Zeichnung. Ihre Fühler sind wesentlich kürzer als bei den Männchen.
Es ist jedoch eher ungewöhnlich, dass man einen solchen Falter zu Gesicht bekommt, da er nachtaktiv ist. In der Zeit von Mitte Juli bis Anfang September fliegen sie umher, sobald es dunkel geworden ist – und legen ihre Eier an Bäumen ab. Dies geschieht in Gelegen zu 100-200 Stück. Die Eier selbst sind etwa 1 mm groß und weiß.
Vorkommen
Der Eichenprozessionsspinner ist auf sämtlichen Eichenarten anzutreffen. Bevorzugt siedelt er sich auf Solitärbäumen, lichten Eichenwäldern sowie Bestandsrändern an. Dies bedeutet jedoch nicht, dass andere Habitate sicher sind: waren die klimatischen Bedingungen optimal, so kommt es zu Massenvermehrungen und dadurch zu einer großen Population. Diese Menge Nachtfalter setzt sich dann auch auf jungen Bäumchen sowie in geschlossenen Waldgebieten fest. Gelegentlich siedeln sie sich sogar auf anderen Gehölzen als auf Eichen an, bevorzugt auf Hainbuchen.
Raupen des Eichenprozessionsspinners – Steckbrief

Die Raupen durchlaufen sechs verschiedene Stadien, bevor sie ein fertiger Nachtfalter geworden sind. Im April/Mai schlüpfen sie aus ihren Eiern und machen sich auf den Weg zum Fressen. Diese Wanderung geschieht in der für diese Raupen typischen Prozession, wodurch auch ihre Bezeichnung erklärt wird. Teilweise marschieren 30 Raupen nebeneinander in bis zu 10 m langen Prozessionen. Der Hunger ist groß, die Population ebenfalls, und so ist es nicht weiter verwunderlich, dass manche Bäume kahl- oder zumindest lichtgefressen sind.
Der Durchlauf durch die weiteren Stadien erfolgt nahezu unmerklich. Im Juni/Juli schließlich verpuppen sich die Raupen in ockerfarbenen Kokons in großen Gespinstnestern. Nach drei bis fünf Wochen, also Ende Juli/Anfang August schlüpfen sie als Eichenprozessionsspinner und der Kreislauf beginnt von neuem.
Aussehen
Wer Raupen von der Optik her mag, wird von denen des Eichenprozessionsspinners entzückt sein. Sie werden nur 4 cm lang, sind hellgrau und haben eine breite, dunkle Rückenline mit samtartigen Feldern. Von Anfang an sind sie behaart, entwickeln jedoch ab dem 3. Stadium mit Widerhaken versehene Brennhaare von etwa 2 mm Länge.
Merkmale
Abgesehen davon, dass die Raupen grundsätzlich erst abends zum Essen gehen und dies in großen Gruppen tun, ist ihre Behaarung am auffälligsten. Dennoch ist sie kein Alleinstellungsmerkmal, da es auch andere Raupen gibt, die eine ähnliche Optik aufweisen.
Welches Schadbild entsteht bei den Raupen des Eichenprozessionsspinners?

Da die Raupen sehr hungrig sind und zudem in Massen auftreten, ist es nicht sehr verwunderlich, wenn die Eichen kahlgefressen werden. Zumindest entstehen bei der Anwesenheit dieser Raupen viele lichte Stellen. Die gute Nachricht: treten solche Fraßschäden nur einmalig auf, werden sich die Eichen davon erholen. Wenn jedoch alljährlich die Raupen einfallen, so haben die Bäume keine Kraft mehr zur Regeneration. Was dann mit ihnen passiert, kann man sich leicht vorstellen.
Ist der Eichenprozessionsspinner gefährlich für Menschen?
Der Nachtfalter selbst ist absolut harmlos und ungefährlich. Dies kann man leider von seinen Raupen nicht behaupten. Ihre Brennhaare enthalten Thaumetopoein, ein Nesselgift. Dessen Konzentration steigt mit jeder Entwicklungsphase. Eine Raupe besitzt bis zu 600.000 dieser Brennhaare, so dass man sich gut vorstellen kann, wie viel Gift sie mit sich herumschleppt. Doch nicht nur das: selbst, wenn die Raupen längst schon verpuppt haben, ist das Thaumetopoein immer noch in den Haaren enthalten – und diese werden in rauen Mengen in den Nestern verloren. Kommt ein kräftiger Windstoß, so weht dieser die Brennhaare weit durch die Gegend, so dass ein Kontakt mit ihnen jederzeit und allerorts möglich ist – auch noch nach Monaten oder Jahren.
Doch warum ist dieses Nesselgift so gefährlich für Menschen? Es löst allergische sowie toxische Reaktionen aus, wobei bereits eine einfache Berührung ausreicht. Diese kann im Übrigen auch unbewusst geschehen, beispielsweise über An- beziehungsweise Ausziehen von Schuhen, an denen die Brennhaare haften geblieben sind.
Für Tiere?
Auch für Katzen, Hunde, Pferde und andere Haustiere sind die Eichenprozessionsspinner Raupen gefährlich. Die Symptome, welche sie erleiden, sind identisch mit jenen Reaktionen, die Menschen aufweisen. Das Fellkleid bietet zwar einen gewissen Schutz, jedoch die Schnauzen und Schleimhäute nicht.
Lubera-Tipp: Keinesfalls darf ein Haustier mit den Raupen in Berührung kommen oder diese gar essen. Bei jeglichem Kontakt ist umgehend ein Tierarzt aufzusuchen!
Symptome bei Kontakt

Auf der Haut können bei Berührung der Brennhaare Rötungen, Quaddeln sowie Juckreiz entstehen, auch können Hautentzündungen auftreten, die bis zu zwei Wochen anhalten können. Das ist zwar unangenehm, aber längst nicht so schlimm wie das versehentliche Einatmen von Brennhaaren. Dies kann zu Bronchitis und Asthma führen. Darüber hinaus treten die üblichen Vergiftungssymptome wie
- Fieber,
- Müdigkeit und
- Schwindel
auf. Auch sind gelegentlich Bindehautentzündungen möglich.
Gartenbista-Tipp: Bei empfindlichen Personen kann der Kontakt mit den Haaren einen allergischen Schock auslösen!
Gefährlich für den Wald?
Natürlich leidet der Wald unter einer großen Population von Eichenprozessionsspinnern. Wie bereits erwähnt, können Bäume einen einmaligen Kahlfraß verkraften, einen mehrmaligen jedoch nicht. Treten nun mehrere Jahre hintereinander die Raupen in großen Scharen auf, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Baum nach dem anderen vor Entkräftung eingeht. Darüber hinaus könne geschwächte Bäume keine Eicheln mehr hervorbringen, was wiederum dazu führt, dass auch keine Vermehrung stattfinden kann.
Was tun bei Kontakt mit den Raupen?
Sollte ein Kontakt mit Raupen, Gespinsten oder verlassenen Nestern stattgefunden haben, so sollten umgehend folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Kleidung und Schuhe nicht in der Wohnung, sondern möglichst draußen ausziehen
- Gründlich duschen
- Haare waschen
- Augen mit klarem Wasser ausspülen
- Kleidung bei 60°C waschen, möglichst mehrfach
- Schuhe im Freien gründlich reinigen, dabei Handschuhe tragen
Sollte sich jedoch bereits eine allergische Reaktion zeigen, so sollte vorsorglich ein Arzt aufgesucht werden.
Besteht beim Eichenprozessionsspinner eine Meldepflicht?
Angesichts der Tatsache, dass die Raupen eine große Gefahr für Menschen, Tiere und Wälder darstellen, ist die Vermutung naheliegend, dass es eine gesetzliche Meldepflicht gibt.
Für Privatpersonen?
Es gibt aktuell (Stand April 2020) keine gesetzliche Meldepflicht in Deutschland bei Sichtung eines Eichenprozessionsspinners. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man die Nester einfach ignorieren sollte. Es gibt andere Anlaufstellen, bei denen man als pflichtbewusster Bürger Meldung machen kann. Dies sollte man auf jeden Fall tun, um Mitmenschen zu schützen, eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die betroffenen Örtlichkeiten sichern zu lassen.
Anlaufstellen zum Melden von Raupennestern
Je nach Stadt oder Kommune gibt es verschieden Möglichkeiten, ein Eichenprozessionsspinnernest zu melden:
- Ordnungsamt
- Gesundheitsamt
- Grünflächenamt
- Rathaus
Wer individuell zuständig ist, lässt sich durch einen kurzen Anruf bei einer der oben genannten Institutionen klären.
Lubera-Tipp: Im Übrigen muss man keine Angst haben, dass diese Meldung mit irgendwelchen Kosten für eine Entsorgung verbunden ist, solange das Nest sich nicht auf dem eigenen Grundstück befindet.
Eichenprozessionsspinner Meldepflicht für Gewerbetreibende?
Auch im gewerblichen sowie öffentlichen Sektor besteht keine Meldepflicht für Eichenprozessionsspinner. Doch auch in diesen Bereichen gehört es zum guten Ton, wenn trotzdem eine Meldung gemacht wird.
Raupennest gefunden – was tun?
Grundsätzlich gilt: das Raupennest auf gar keinen Fall berühren! Weder mit Handschuhen noch mit einem Gartengerät und schon überhaupt nicht mit bloßen Händen. Es besteht eine akute Gesundheitsgefahr!
Vernichten?
Ein Raupennest zu vernichten wäre theoretisch eine gute Idee, in der Praxis jedoch nicht umsetzbar. Für jegliche Vernichtung müsste man diesem Nest zu nahe kommen. Die Gefahren, welche von einer solchen Nähe ausgehen, wurden bereits hinreichend beschrieben. Demzufolge ist von einer selbständigen Maßnahme zur Vernichtung zwingend abzuraten.
Zerstören?
Das Nest der Eichenprozessionsspinner zu zerstören, würde ebenfalls eine zu starke Nähe mit sich bringen. Abgesehen davon gibt es keine Möglichkeit, dieses Nest irgendwo zu entsorgen. Es darf weder auf den Kompost noch in den Hausmüll gegeben werden, so dass schon allein deswegen eine Zerstörung ebenso wenig Sinn machen würde wie eine Vernichtung.
Lubera-Tipp: Keinesfalls ein Raupennest abflammen, da dadurch die feinen Brennhaare noch mehr aufgewirbelt und in der Gegend herumgeweht werden!
Entsorgen lassen?

Tatsächlich ist die einzige Möglichkeit, ein Raupennest auf dem Grundstück los zu werden, die Beauftragung eines professionellen Unternehmens. Die Schädlingsbekämpfer haben zum einen die richtige Schutzausrüstung, zum anderen das nötige Knowhow für eine fachgerechte Beseitigung. Die Kosten hierfür hat der jeweilige Grundstücksbesitzer selbst zu tragen, jedoch sind diese im Vergleich zu den starken Gesundheitsschädigungen das geringere Übel.
Pflicht zur Meldung bei einem Nest auf dem eigenen Grundstück?
Sollte sich ein Nest der Raupen auf dem eigenen Grundstück befinden, so besteht auch hierbei keine Meldepflicht. Allerdings ist es durchaus sinnvoll, die Behörden kurz über dessen Anwesenheit zu informieren, bevor ein Unternehmen mit dessen Entsorgung beauftragt wird. Anderenfalls obliegt es nämlich der zuständigen Behörde, die Entfernung anzuordnen und die Kosten dem Grundstücksbesitzer zu Lasten zu legen.
Symbolgraphiken: © Nicole Lienemann – stock.adobe.com; conserver – stock.adobe.com; marnag – stock.adobe.com; DREAM DOCK B. Hennig – stock.adobe.com; CatMason – stock.adobe.com