Wer sich von seinem Kleingarten wieder trennen möchte, kann diesen kündigen. Das Bundeskleingartengesetz gibt hierfür in § 7 eine Richtlinie vor. Dort steht: „Die Kündigung des Kleingartenpachtvertrages bedarf der schriftlichen Form.“ Eine mündlich ausgesprochene Kündigung allein genügt also nicht.
Inhaltsverzeichnis
Pacht und Mitgliedschaft
Pachten kann man einen Kleingarten prinzipiell nur, wenn vorher eine Mitgliedschaft bei dem jeweiligen Kleingartenverein eingegangen wird. Jeder Kleingartenpächter ist also gleichzeitig auch Vereinsmitglied. Sollte man seine Parzelle aufgeben und danach auch nicht mehr Mitglied im Verein sein wollen, muss eine zweite Kündigung folgen, mit der die Mitgliedschaft im Verein beendet wird.
Es ist immer ratsam, einen Blick in die Satzung bzw. Verordnung des Kleingartenvereins zu werfen, um mehr über die Konditionen der Kündigung erfahren und wie diese bei dem jeweiligen Verein geregelt wird.
Prinzipiell lassen sich drei Arten der Kündigung eines Kleingartens unterscheiden. Die Kündigung durch den Pächter, die Kündigung durch den Verpächter sowie die Kündigung durch den Tod des Pächters.
Die Kündigung durch den Pächter selbst
Dies ist die häufigste Form der Kündigung und hat wie bereits erwähnt in schriftlicher Form zu erfolgen. Es gilt, den Zeitpunkt der Kündigung zu berücksichtigen. Meist wird zum Ende des jeweiligen Gartenjahres gekündigt, welches per Datum in der Regel auf den 30. November festgelegt ist. Der Verein legt das Datum fest, bis zu dem spätestens die Kündigung eingegangen sein muss, damit diese für das aktuelle Gartenjahr wirksam werden kann. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30.6. oder etwa bis zum 03.07. eingegangen sein muss, damit die Kündigung bis zum 30. November desselben Jahres wirksam wird. Kündigt man zu spät, kann es sein, dass die Kündigung der Parzelle erst zum Ende des Gartenjahres des Folgejahres erfolgt.
Davon abweichende Kündigungsfristen und -regelungen können sich für passive Mitglieder ergeben, also die Mitglieder, die nicht selbst kleingärtnerisch aktiv sind und eine Parzelle betreiben. Hier tritt die Kündigung meist zum 31.12. des Jahres ein, ganz gleich, wann die Kündigung beim Vorstand eingegangen ist.
In jedem Fall sollte man sich als Mitglied eines Kleingartenvereins in der Satzung über die geltenden Kündigungsfristen und -regeln informieren, um geltende Fristen einhalten zu können.
Viele Kleingartenvereine stellen auf ihrer Seite extra Formulare für die Kündigung bereit. Dies macht es dem Mitglied besonders praktisch. Zudem wird so sichergestellt, dass auch tatsächlich alle benötigten Angaben bei der Kündigung mit eingereicht werden. Weiter unten im Text finden Sie zudem eine Kleingarten Muster Kündigung, die genutzt werden kann. Allerdings ist es empfehlenswert, die Kündigung des betreffenden Kleingartenvereins zu verwenden, denn so ist sichergestellt, dass alle erforderlichen Angaben korrekt gemacht werden.
Wenn ein Pächter seinen Pachtvertrag kündigt, sind in der Regel einige Auflagen zu erfüllen, bevor ein Nachfolger für die Parzelle gefunden werden kann. Auch hier gilt wieder, dass jeder Verein seine eigenen Reglungen haben kann und dass letztlich nur ein Blick in die Satzung genauen Aufschluss darüber gibt, was alles zu beachten ist.
Zu den möglichen Auflagen kann gehören, überdachte Flächen ab einer bestimmten Größe zurückzubauen, artfremde Baukörper zu entfernen oder gartenfremde Bäume zu entfernen. Das Inventar ist in der Regel zu entfernen oder aber an den Nachpächter zu übergeben. Zudem muss der Garten von Unkraut und Unrat befreit werden. Eine Begehung durch den Vorstand findet schließlich statt, um den Zustand des Gartens zu überprüfen, bevor dieser übergeben wird.
Die Kündigung des Kleingartens durch den Verein
Auch der Verein bzw. der Vorstand kann die Kündigung des Pachtvertrages aussprechen. Diese Art der Kündigung findet in der Praxis Anwendung, wenn es zu Verstößen gegen die Satzung gekommen ist und das Mitglied sich dauerhaft nicht regelkonform in das Vereinsleben integriert. Sollte ein besonders gravierender Fall eines Satzungsverstoßes vorliegen, kann sich der Vorstand auch entsprechenden Rechtsbeistand holen, um eine Zwangsräumung durchzuführen.
Kündigung aufgrund des Todes des Pächters
Wenn der Pächter verstirbt, regelt § 12 Absatz 1 Bundeskleingartengesetz, dass der Kleingartenpachtvertrag mit dem Ablauf des Kalendermonats endet, der auf den Tod des Kleingärtners folgt. Es kommt also in diesem Fall zu einem automatischen Erlöschen des Pachtvertrages und der Schrebergarten fällt wieder zurück an den Verein.
In Absatz 2 heißt es fortführend:
„Ein Kleingartenpachtvertrag, den Eheleute oder Lebenspartner gemeinschaftlich geschlossen haben, wird beim Tode eines Ehegatten oder Lebenspartners mit dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner fortgesetzt. Erklärt der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner binnen eines Monats nach dem Todesfall in Textform gegenüber dem Verpächter, dass er den Kleingartenpachtvertrag nicht fortsetzen will, gilt Absatz 1 entsprechend.“
Ein Kleingartenverein kann in seiner Satzung regeln, dass ein auf der Parzelle eingetragenes Familienmitglied den Garten als Pächter übernehmen kann und in diesem Fall eine Umschreibegebühr erhoben wird.
Die Schätzung
Es ist übliche Praxis, dass nach Eingang der Kündigung ein durch den Vorstand beauftragtes Wertgutachten erstellt wird. Ein sachverständiger Gutachter wird hierbei auf Grundlage eines gesetzlich vorgegebenen Katalogs den Wert der Parzelle bewerten. Hierfür fallen Kosten an, die durch den Noch-Pächter zu bezahlen sind. Diese bewegen sich jedoch oftmals noch im zweistelligen Bereich.
Zur Wertermittlung wird nicht nur das Gartenhaus, sondern auch die Bepflanzung der Parzelle herangezogen. Was jedoch nicht berücksichtigt wird, sind persönliche Dinge. Also beispielsweise die Einrichtung der Laube oder Werkzeuge, die für die Gartenarbeit genutzt werden. Was diese Dinge angeht, hat der Noch-Pächter meist zwei Möglichkeiten. Er ist dazu verpflichtet, den Kleingarten zu räumen, ihn also von seinen persönlichen Dingen zu befreien. Diese kann er also zusammensuchen, mitnehmen und behalten. Sollte ihm dies zu aufwendig sein oder hat er kein Interesse mehr an den Gegenständen, können diese auch durch den neuen Pächter übernommen werden soweit dieser selbst Interesse daran bekundet. Wer sich hier mit dem neuen Pächter nicht einigen kann, muss den Garten vollständig räumen, auch wenn er kein Nutzen mehr an den Gegenständen hat. Der neue Pächter ist keinesfalls dazu verpflichtet, den geforderten Preis für das Inventar zahlen zu müssen.
Der durch die Wertermittlung festgelegte Preis ist der Preis, den der neue Pächter als Ablösesumme zahlen muss.
Den Kleingarten an Familienangehörige oder Freunde abgeben
Wer sich von seiner Parzelle trennt, möchte diese eventuell gern an Freunde oder Familienangehörige weitergeben, die ihr Interesse bekundet haben. Ob und inwieweit dies möglich ist, regelt auch hier wieder die Satzung des Vereins. Häufig wird diese Möglichkeit jedoch nicht gegeben sein, denn es obliegt allein dem Vorstand zu bestimmen, wer Mitglied im Verein werden kann und somit Aussichten auf einen Kleingarten hat. Meist geht der Vorstand jedoch gerne auf Empfehlungen durch Mitglieder ein. Ein nettes Gespräch kann hier durchaus Früchte tragen.
Kleingarten Kündigung Muster
Im Folgenden finden Sie ein Muster für die Kündigung eines Kleingartens. Da erforderliche Angaben von Verein zu Verein variieren können, sollte bevorzugter Weise einem Kündigungsformular, das direkt vom betroffenen Kleingartenverein bereitgestellt wird, der Vorzug gegeben werden.
Kündigung des Pachtvertrages
Für die Kleingartensparte „XY“ in ADRESSE
Gartennummer :
Name:
Vorname:
Adresse:
Hiermit kündige ich, als bisheriger Pächter des oben angegebenen Gartens, meinen Pachtvertrag vom DATUM .
Mir ist bekannt, dass ich, sollte kein neuer Pächter durch mich oder den Verein nachgewiesen werden können, entsprechend der Gartenordnung den Garten in dem Zustand zurückgegeben werde, der sich aus der fortlaufenden ordnungsgemäßen Bewirtschaftung ergibt. Alle zur weiteren Nutzung erforderlichen oder unbrauchbaren Baulichkeiten und Anpflanzungen sind auf Verlangen des Verpächters vom ausscheidenden Pächter zu entfernen.
Ist ein nachfolgender Pächter nicht vorhanden, ist der Kleingartenverein nicht zur Erstattung des Entschädigungsbetrages verpflichtet.
Für eventuell anfallende Kosten aus meiner Pachtzeit werde ich entsprechend dem Übergabeprotokoll aufkommen.
Bestehende Ansprüche sind zwischen abgebendem Pächter und neuem Pächter privatrechtlich zu regeln.
Der Pachtvertrag endet unter Einhaltung der Kündigungsfrist am DATUM des laufenden Jahres.
Hiermit kündige ich den Pachtvertrag.
Ort, Datum Unterschrift
Hiermit bestätigt der Vorstand die Kenntnisnahme der Kündigung des Pachtvertrages.
Ort, Datum Unterschrift Vereinsstempel
Kündigung als Word-Dokument herunterladen
Rechtlicher Hinweis zu den Mustern:
Bei den kostenlosen Vorlagen handelt es sich um unverbindliche Muster! Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Muster kann keine Gewähr übernommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Vorlagen nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Anwalt individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.
In unser Gartenanlage haben wir mehrere Pächter welche wegen Nichtzahlung der Pacht sowie andere Geldforderungen schriftlich Abgemahnt haben und nach keiner Reaktion schriftlich gekündigt haben. Die Gartenfreunde wurden aufgefordert die Parzelle an den Vorstand zurückzugeben. Leider erfolgte dies nicht. Die Laube wurde auch nicht Rückgebaut. Können wir als Vorstand diese Gärten neu vergeben, obwohl die Laube noch auf der Parzelle steht ???? und vom neuen Pächter genutzt werden.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Müller
DANKE
Viel Erfolg.
Rosi