Wenn ein Kleingarten seinen Pächter wechselt, ist es gängige Praxis, dass ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, um den Zustand der Parzelle und andere wichtige Punkte schriftlich festzuhalten. Ein Vordruck für solch ein Übergabeprotokoll kann online heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auch finden Sie weiter unten ein Übergabeprotokoll Muster, das Sie verwenden können.
Inhaltsverzeichnis
Nennung der an der Übergabe beteiligten Parteien
In dem Protokoll werden die an der Beendigung des Kleingartenpachtverhältnisses beteiligten Personen genannt ebenso wie die betreffende Kleingartennummer und der Name der Kleingartenanlage, in der sich die Parzelle befindet.
Was noch in einem Übergabeprotokoll genannt wird
Weiterhin wird das Datum genannt, zu dem der neue Pächter den Kleingarten übernimmt. Es wird schriftlich festgehalten, dass der neue Pächter sich dazu verpflichtet, die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes sowie die Verordnung des jeweiligen Vereins einzuhalten und sich danach zu richten.
In einem weiteren Punkt des Kleingarten Übergabeprotokolls wird angeführt, was der neue Pächter alles übernimmt. Hierzu können Baulichkeiten und Anpflanzungen gehören. Als Grundlage hierfür kann das Bewertungsprotokoll herangezogen werden, das zuvor angefertigt wurde. Eben dieses Protokoll dient auch dazu, die Ablösesumme festzulegen, die der neue Pächter an den alten Pächter zu zahlen hat.
Es kann festgelegt werden, dass von der vereinbarten Kaufsumme ein bestimmter Betrag einbehalten bzw. zurückgezahlt wird, der der Beseitigung von Mängeln dient. Der neue Pächter nutzt diesen Betrag also zur Mängelbeseitigung.
Wichtig ist auch, die Verbrauchswerte bzw. Zählerstände schriftlich festzuhalten, die übergeben bzw. übernommen werden. Hierzu gehören Strom und Wasser. Die Verbrauchskosten aus dem Zeitraum zwischen der letzten Ablesung bzw. der Meldung an den Vorstand bis hin zur Übergabe oder Übernahme können durch den Verkäufer beglichen oder auch durch den Käufer übernommen werden.
Auch was die Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber dem Verein angeht, sollte ein Passus in das Protokoll eingefügt werden. So kann festgehalten werden, ob die Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsjahr bereits vollständig beglichen wurden, ob der Verein keine Ansprüche mehr stellt, oder ob noch offene Forderungen bestehen und wenn ja, in welcher Höhe. Sollte dies der Fall sein, muss auch hier wieder genannt werden, ob der Verkäufer oder der Käufer die Begleichung der Forderungen übernimmt.
Möglichst alle Fragen sollten in dem Protokoll geklärt werden
Um im Nachhinein Ungereimtheiten zu vermeiden, sollten im Vorfeld bereits möglichst alle Fragen im Kleingarten Übergabeprotokoll geklärt werden. Dies schenkt Rechtssicherheit.
- Gibt es eventuell Auflagen, die erfüllt werden müssen?
- Wenn ja, welcher Termin wird für die Beseitigung festgelegt?
- Wird eine Versicherung übernommen?
- Wann wurde das Wertermittlungsprotokoll erstellt, das als Bestandteil des Pächterwechsels angesehen wird?
- Wollen alter und neuer Pächter ein rechtliches Vorgehen gegeneinander ausschließen?
Abschließend wird noch angeführt, wie viele Schlüssel übergeben bzw. übernommen wurden. Das Protokoll ist von Verkäufer und Käufer persönlich zu unterzeichnen.
Der Verein übernimmt eine Aufsichtspflicht beim Pächterwechsel
Kommt es zu einem Wechsel des Pächters, übernimmt der Kleingartenverein eine Aufsichtspflicht. Er steht gleichermaßen für die Interessen des scheidenden Pächters wie auch für die des Neupächters ein. Demnach sind Absprachen zwischen diesen beiden Parteien nur dann möglich, wenn der Verein dazu sein Einverständnis gibt. Daher besteht eine Anwesenheitspflicht für einen Vertreter des Vereins. Die Dokumentation durch ein Kleingarten Übergabeprotokoll ist hier eine ideale Lösung.
Generell ist es sinnvoll, wenn sich ein Vereinsvertreter dem Neupächter annimmt und diesen in das Vereinsleben einführt und ihn mit der Vereinsordnung vertraut macht. So fällt dem neuen Pächter das Einleben in die kleingärtnerische Gemeinschaft leichter, was für das Zusammenleben aller Gartenbesitzer besonders angenehm ist.
Genereller Ablauf eines Pächterwechsels
Was den Pächterwechsel angeht, kann jeder Kleingartenverein eigene Regelungen haben. Einige Punkte haben sich jedoch als gängige Praxis bewährt. So wird üblicherweise die Kündigung des bisherigen Pächters zum Ende des Gartenjahres vorgenommen, das auf den 30. November fällt. Der bisherige Pächter hat hier die Kündigungsfrist einzuhalten, ansonsten wird die Kündigung erst zum Ende des Gartenjahres des Folgejahres wirksam. Eine frühere Kündigung kann möglich sein, wenn es einen Nachfolger für die Parzelle gibt, der diese schon vor Ende des Gartenjahres übernehmen will.
Nach erfolgter Kündigung, die in jedem Fall schriftlich erfolgen muss, kommt es zu einer Schätzung der Parzelle. Der Vereinsvorstand leitet die Schätzung in die Wege. Ist die Wertermittlung erst einmal erfolgt, dürfen keine bewerteten Sachen mehr von der Parzelle entfernt werden. Die Vereinsmitgliedschaft muss im Übrigen separat gekündigt werden. Die Beendigung des Pachtvertrages führt noch nicht zum Ende der Vereinsmitgliedschaft. Man ist zwar kein aktives Mitglied mehr, kann jedoch als passives Mitglied geführt werden. Wenn also gewünscht, muss auch noch aus dem Kleingartenverein ausgetreten werden.
Der scheidende Pächter ist verpflichtet, die Parzelle in einem der Gartenordnung entsprechenden Zustand weiterzugeben. Wenn im Rahmen der Wertermittlung Mängel festgestellt wurden, werden diese als Wertminderung angesehen. Die Person, die die Mängel beseitigt, erhält eine Entschädigung in finanzieller Form.
Der scheidende Pächter ist nicht dazu befugt, die Parzelle selbstständig weiterzugeben. Dies obliegt allein dem Vorstand des jeweiligen Gartenvereins. Eine andere Vorgehensweise ist unzulässig und rechtswidrig. Natürlich ist es dem scheidenden Pächter aber möglich, sich um Interessenten zu bemühen oder hier Vorschläge einzubringen. Die letztliche Entscheidung liegt aber beim Vorstand. Wer sich um einen Kleingarten bewerben will, muss ein Mitglied des Vereins werden.
Wenn der Nachfolger für den scheidenden Pächter dann feststeht, wird eine Besichtigung durchgeführt. Hat der scheidende Pächter eventuelle Auflagen zu erfüllen, können diese kontrolliert werden. Die Schätzsumme kann im Anschluss daran bei Bedarf angepasst werden. Der Schätzpreis ist dabei immer als Maximalwert anzusehen. Er darf daher nicht überschritten werden. Es ist dem alten und neuen Pächter jedoch unbenommen, die Schätzsumme in gegenseitigem Einverständnis zu mindern.
Der neue Pächter muss in den Gartenverein eintreten und die Aufnahmegebühr sowie den Vereinsbeitrag an den Verein überweisen. Auch die Ablösesumme wird zunächst an den Verein gezahlt. Danach kann der Pachtvertrag zwischen neuem Pächter und Verein abgeschlossen werden. Danach wird der Verein die Ablösesumme an den Vorpächter zahlen. Davon ab gehen eventuelle Forderungen, die noch seitens des Vereins gegenüber dem Vorpächter bestehen.
Übrigens: Wenn kein Nachpächter gefunden werden kann, kann der Vorstand den scheidenden Pächter darüber in Kenntnis setzen, dass dieser die Parzelle weiterhin zu pflegen hat. Demnach fallen für ihn auch weiterhin die Nutzungsentgelte an. Sollte er dies umgehen wollen, kann unter Umständen die Vereinbarung getroffen werden, dass er sein Eigentum komplett von der Parzelle entfernt. Die Kosten hierfür trägt er.
Kleingarten Übergabeprotokoll Muster
Im Folgenden ein Muster für ein Kleingarten Übergabeprotokoll:
Auf der Grundlage der Vereinssatzung sowie der von den / vom bisherigen Pächtern (Verkäufer) gegenüber dem Vorstand eingereichten / zur Kenntnis / zum Verbleib vorgelegten Unterlagen:
1. schriftliche Verkaufsabsicht vom | |
2. Schätzungsprotokoll vom | |
3. Kaufvertrag vom |
sowie des durch den/die neuen Pächter (Käufer) aus diesem Anlass gestellten
3. Aufnahmeantrages vom |
wird die Übergabe/Übernahme des Kleingartens, Parzelle Nr. |
zwischen Verkäufer
Name, Vorname | |
Straße | |
PLZ, Ort |
und Käufer
Name, Vorname | |
Straße | |
PLZ, Ort |
vom Vorstand [] befürwortet [] nicht befürwortet
Folgende Verbrauchswerte / Zählerstände wurden übergeben / übernommen:
Verbrauchswert | Preis je KW/h bzw. m3 | Zählerstand letzte Ablesung/Meldung | Zählerstand bei Übergabe/Übernahme | Differenz Spalte 4 zu 3 | Verbrauchskosten in EUR/Ct |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Strom | |||||
Wasser |
Die Verbrauchskosten (Zeitraum letzte Ablesung / Meldung an den Vorstand bis Übergabe / Übernahme) werden durch:
den Verkäufer beglichen*) | den Käufer übernommen*) | Termin : |
( *) nicht Zutreffendes ist zu streichen )
Die für den verkaufenden Vertragspartner (Verkäufer) bestehenden Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsjahres gegenüber dem Verein
wurden vollständig beglichen der Verein stellt keine Ansprüche mehr *) |
sind noch in Höhe von ______________ EUR *) |
für ___________________________________________________ ___________________________________________________ offen*)
(deren Begleichung erfolgt durch Verkäufer Käufer bis zum ___________________ )*) |
( * ) Zutreffendes ist zu markieren)
Der/die Verkäufer versichert/versichern, dass Rechte Dritter nicht bestehen.
Die Verrechnung der „Einlage“ in Höhe von ………. EURO gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung sind unmittelbar zwischen Verkäufer und Käufer zu regeln. Eine Rückzahlung durch den Verein erfolgt nicht.
Die Übergabe/Übernahme der Parzelle erfolgt mit Wirkung vom : |
………… Schlüssel für die Schließanlage des Vereinsgeländes wurden [] übergeben [] übernommen.
Datum : | |||
Verkäufer | (Unterschrift) | Käufer | (Unterschrift) |
– für den Vorstand –
Datum : ( ____________ )
(Stempel u./o. Paraphe Vorsitzende bzw. Stellv. Vorsitzender ) | (Stempel u./o. Paraphe Kassenwart) |
Rechtlicher Hinweis zu den Mustern:
Bei den kostenlosen Vorlagen handelt es sich um unverbindliche Muster! Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Muster kann keine Gewähr übernommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Vorlagen nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Anwalt individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.