Ein eigener Garten ist der Traum vieler Menschen. Sie gestalten ihn sich nach eigenen Wünschen, bepflanzen, hegen und pflegen ihn. Leider wird diese Idylle gelegentlich durch überhängende Äste und Zweige von Bäumen und Sträuchern des Nachbarn gestört. Nicht nur, dass die Optik verschandelt wird: die betreffenden Äste verlieren auch noch Blätter, so dass man als Grundstücksbesitzer die Arbeit des Einsammelns hat. Was macht man also? Man greift beherzt zur Gartenschere und schneidet sämtliche Pflanzenteile ab, die vom Nachbarn auf das eigene Grundstück überhängen. Doch darf man das überhaupt? Ist es erlaubt, vom Nachbargrundstück überhängende Zweige abzuschneiden?
Gartenbista klärt auf: Darf man als Gartenbesitzer Äste vom Nachbarn abschneiden?
Nachbarn zum Entfernen der Äste auffordern!
Zunächst ist es notwendig, den Nachbarn dazu aufzufordern, die überhängenden Baumteile zu beseitigen. Sinnvoll ist es, diese Aufforderung schriftlich zu absolvieren, da dies als Beleg gelten kann. In diesem Schreiben muss dem Baumbesitzer eine angemessene Frist mitgeteilt werden, innerhalb derer er die Entfernung vorzunehmen hat. Dabei ist wiederum zu beachten, dass die Wachstumsperiode der Sträucher und Bäume nicht vernachlässigt werden darf. Der Termin zur Entfernung der Baumteile sollte also in die Zeit von Oktober bis Februar gelegt werden.
Wann darf man Äste von Nachbarbäumen schneiden?
Ignoriert der Nachbar die Aufforderung wiederholt, so hat man als Grundstücksbesitzer das Recht, selbst zur Schere zu greifen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem Begriff „Überhang“. Als Überhang werden sämtliche Teile eines Baumes oder Strauches bezeichnet, die in das Nachbargrundstück hineinragen (auch die Wurzeln).
Beim Schneiden eines fremden Baumes ist zweierlei zu beachten:
- Er darf nicht unter Naturschutz stehen.
- Der Schnitt hat fachgerecht zu erfolgen. Ist dies nicht der Fall, so hat der Baumbesitzer das Recht, seinen Nachbarn auf Schadensersatz zu verklagen.
Wichtig ist auch, dass die betreffenden Pflanzenteile tatsächlich störend sind beziehungsweise eine Beeinträchtigung für den Nachbarn darstellen (beispielsweis durch Unterwurzelung seines Grundstückes). Stört er sich nur an der Optik, ohne dass er durch die Sträucher in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird, so hat er weder das Recht, deren Entfernung zu verlangen, noch selbst Hand anzulegen.
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Ich habe 2 Fragen. Die eine Nachbarin hat einen haufen Rosen angepflanzt und diese sind locker 2m hoch und ragen weit in mein Grundstück (Gehweg) hinein. Der ganze Dreck, die Blätter die verblüht sind oder durch Wind herunter fallen habe ich an der Backe. Das nervt mich maßlos. Ich haber bereits diese Stiele abgeschnitten die mind. 50 cm über meinem Gehweggrundstück hängen.
Der zweite Nachbar hat 3 Fiederbäume die mega schief wachsen. Ragen extrem auf unseren privaten Gehweg. von diesem Dreck der extrem vielen Blätter und auch Kleinzeug kann man kaum beschreiben. Wir sind es leid und möchten dass diese Bäume gekürzt werden. Kann man das verlagen.