Man kann gegen Pflanzenverbotsgesetze ethisch argumentieren (siehe meinen Artikel 'Pflanzen verbieten – eine gute Idee?'), man kann die äusserst fragwürdige Herkunft der Argumentation gegen fremde Pflanzen aufzeigen (Sabine Rebers Artikel über die braune Herkunft der Pflanzenverfolgerei) und man kann schliesslich auch evolutionsbiologisch zeigen, dass die Verteufelung erfolgreicher einwandernder Pflanzen letztlich jeder wissenschaftlicher Grundlage entbehrt. Im Gegenteil: Diversität, Überlebensfähigkeit bei sich wandelnden Rahmenbedingungen und Chancen einer Pflanzengesellschaft schrumpfen nicht etwa, sondern wachsen aufgrund einwandernder Pflanzen. Schliesslich hat Sabine Reber am konkreten Beispiel der Goldrute aufgezeigt, dass es auch eine berechtigte ganz andere Sichtweise dieser verteufelten Pflanzen gibt.
Inhaltsverzeichnis
- Das Gesetz
- Art. 29fbis
- Art. 60 Abs. 1 Bst. kbis
- Löst das Gesetz ein wirkliches Problem?
- Ist das Gesetz sachlich korrekt formuliert, geht es von einem klar definierten und einheitlichen Gegenstand aus?
- Ist sichergestellt, dass der Gegenstand des Gesetzes beschränkt bleibt und nicht plötzlich ein Wildwuchs von Verboten und Halbverboten entsteht?
- Kann man Pflanzen verbieten, ist ein solches Verbot (für diese oder jene Pflanze) überhaupt durchsetzbar?
- Was sind die Folgen des Gesetzes auf der Seite des Staates? Kann das Gesetz mit den bestehenden Mitteln und mit den bestehenden Organen des Staats umgesetzt und durchgesetzt werden?
- Unsere Freiheit und die Freiheit der Anderen
- Genügen die bestehenden Regelungen und Gesetze?
- Gibt es valable Alternativen zu einem Pflanzenverbotsgesetz?
- Wird das Subsidiaritätsprinzip mit den Pflanzenverboten auf Bundesebene eingehalten?
Das Gesetz...
...selber kommt wie immer in solchen Fällen sehr unscheinbar daher. Es handelt sich um das Bundesgesetzt über den Umweltschutz (sic!), das vor allem in Artikel 29f, Abschnitt 1 bis 5 folgendermassen ergänzt werden soll (gemäss Entwurf vom 15. Mai 2019). Wir erlauben uns FETT UND IN GROSSBUCHSTABEN die politischen Themen und Gegenargumente anzutönen, die sich aus dem Gesetzestext ergeben:
Art. 29fbis
1 Der Bundesrat erlässt Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Überwachung
von invasiven gebietsfremden Organismen → UNSACHGEMÄSSE VERMISCHUNG VON PFLANZEN, BAKTERIEN, VIREN UND KRANKHEITEN; er berücksichtigt dabei insbesondere das Schadenspotenzial und die Verbreitung der Organismen.
2 Er erlässt insbesondere Vorschriften über:
a. die Massnahmen zur Reduktion der unbeabsichtigten Einschleppung von invasiven gebietsfremden Organismen; → UMSETZBARKEIT NICHT GEGEBEN
b. die Meldepflicht beim Auftreten invasiver gebietsfremder Organismen;
c. die Unterhalts- und Bekämpfungspflichten; → KOSTEN WERDEN AUF LANDBESITZER UMGELEGT
d. die Koordination kantonsübergreifender Massnahmen durch den Bund.
3 Der Bund ergreift entsprechende Massnahmen an der Landesgrenze, legt die kantonsübergreifenden Massnahmen fest und koordiniert sie; im Übrigen ergreifen die Kantone die erforderlichen Massnahmen. → DAS SUBSIDIARITÄTSPRINZIP WIRD VERLETZT; KANTONE UND GEMEINDEN MÜSSEN GEGEN LANDBESITZER, GARTENBESITZER UND LANDWIRTE VORGEHEN
4 Inhaberinnen und Inhaber von Grundstücken, Anlagen oder Gegenständen, die von invasiven gebietsfremden Organismen befallen sind oder befallen sein könnten, haben deren Überwachung, Isolierung, Behandlung oder Vernichtung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vorzunehmen oder diese Massnahmen zu dulden. → DIE GRUNDRECHTE FREIHEIT UND EIGENTUM WERDEN AUSGEHÖHLT
5 Der Bundesrat kann den Erlass von Vorschriften zu invasiven gebietsfremden Organismen von überwiegend technischer oder administrativer Natur Bundesämtern aus dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) übertragen. → DEM UNGEHEMMTEN BÜROKRATIEWACHSTUM IST TÜR UND TOR GEÖFFNET
Art. 60 Abs. 1 Bst. kbis
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:
[...]
kbis Vorschriften über invasive gebietsfremde Organismen verletzt (Art. 29fbis Absätze 1, 2 und 4); → SO WIRD DER GARTENBESITZER ZUM VERBRECHER
Auf der Homepage der Schweizerischen Eidgenossenschaft, können Sie den gesamten Gesetzesvorschlag und den erläuternden Bericht zu den Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen lesen.
Löst das Gesetz ein wirkliches Problem?
Es gibt starke Hinweise darauf, dass ein solches Gesetz kein Problem löst, sondern allenfalls eines schafft. Aufgrund der aggressiven und raumgreifenden Verhaltensweise des Menschen verändert sich unsere Umwelt rasant, so schnell wie nie in der Geschichte. Damit wird für viele (und im historischen Vergleich) für mehr Pflanzen der Moment kommen, wo sie verschwinden oder zumindest nicht mehr so erfolgreich sind. Das gab es historisch schon immer, der Prozess läuft einfach aufgrund des menschlichen Einflusses sehr viel schneller ab. In dieser Situation brauchen wir neue erfolgreiche Pflanzen, die die Abgänge ersetzen und ergänzen.
Ist das Gesetz sachlich korrekt formuliert, geht es von einem klar definierten und einheitlichen Gegenstand aus?
Nein. Wohl um die ethische Fragwürdigkeit zu überspielen und die instinktive Skepsis gegen Pflanzenverbote ausser Kraft zu setzen, ist die Gesetzesvorlage zum Thema "gebietsfremde Organismen" formuliert worden, schert also Mikroorganismen, Bakterien, Viren, Tiere, Insekten und Pflanzen alle über den gleichen Kamm. Das hilft der Vorlage insofern, als innerhalb des Gesetzes auch Pflanzen plötzlich vor allem als Gefahr gesehen werden. Es ist sachlich und ethisch falsch, alles zusammen zu behandeln. Und es ist äusserst kritisch zu beurteilen, wenn Pflanzen plötzlich vor allem als Gefahr dargestellt werden. Ich erzähle zu diesem Thema immer gerne die Geschichte, als eine ehemalige Vizedirektorin des Bundesamts für Landwirtschaft an einer Sitzung allen Ernstes die Frage stellte, ob man nicht vor der Einführung einer neuen Apfelsorte toxikologische Prüfungen wie bei einem Medikament einführen sollte. Wenn wir so denken, wird die Pflanze – die Grundlage all unseres Lebens – zum Feind. Woher soll das Leben denn sonst kommen?
Wir beschränken uns deshalb in unserer Darstellung und Kritik der Gesetzesvorlage strikt auf die Pflanzenverbote. Von Pflanzen verstehen wir auch etwas. Dennoch ist die gemeinsame Behandlung von "Gebietsfremden Organismen" in der Gesetzesvorlage nicht sachgemäss und selber ein Grund für die Ablehnung des Gesetzes.
Ist sichergestellt, dass der Gegenstand des Gesetzes beschränkt bleibt und nicht plötzlich ein Wildwuchs von Verboten und Halbverboten entsteht?
Wären wir sicher, dass die Zahl der verbotenen Pflanzen auf 5 oder 10 beschränkt bliebe, könnte man sogar mit dieser unsinnigen Vorlage leben. Aber um zu verhindern, dass die Verbots-Pipeline austrocknet, sind bereits im Gesetz und in den Erläuterungen zum Gesetz kaskadenartige Stufen einer Verbots-Pipeline vorgesehen: Pflanzen auf der Watchlist, Pflanzen unter strenger Beobachtung, Pflanzen, die nur mit Warnhinweisen verbreitet werden können, verbotene Pflanzen, schliesslich 'supergefährliche' Pflanzen, die so verbreitet sind, dass man sie nicht mehr verbieten kann, die aber weiter beobachtet und allenfalls in Teilgebieten bekämpft werden müssen. Ja genau: Das eigene voraussehbare Scheitern (Pflanzen können nun mal nicht verboten werden…) ist bereits in die Vorlage eingebaut und mit der letzten Stufe (gefährliche Pflanzen, die nicht mehr bekämpft werden können, aber halt überwacht bleiben müssen…) ist sichergestellt, dass die Bürokratie auch die scheiternden Pflanzenverbote noch überlebt. Bereits jetzt geht die Zahl der Pflanzen auf den einschlägigen Listen an die Hunderte…
Ob ich hier den Teufel an die Wand male? Beileibe nicht: In den USA ist es bereits heute so, dass ein national tätiger Pflanzenproduzent oder Pflanzenversender einen spezialisierten Dienstleister braucht, der das Pflanzenangebot für jeden potentiellen Kunden so filtert, dass er nur legale Pflanzen bekommt.
Kann man Pflanzen verbieten, ist ein solches Verbot (für diese oder jene Pflanze) überhaupt durchsetzbar?
Wir spüren es instinktiv, ohne dass wir es lange überlegen müssen: Pflanzen kann man nicht verbieten. Das Verbot kann letztlich nie und nimmer durchgesetzt werden. Die Kosten eines solchen Verbotes sind unkalkulierbar hoch, wenn man es denn durchzusetzen versuchte. Auch wenn es einen möglichen Nutzen gäbe, würde er durch die Kosten zunichte gemacht. Ein nicht durchsetzbares Gesetz, dessen Kosten viel höher sind als ein möglicher Nutzen, darf nicht verabschiedet werden.
Denken Sie nur daran, dass dann die staatlichen Organe selber auf ihren Flächen konsequent durgreifen müssten: An den Bahntrassees, rund um die Bahnhöfe, entlang der Autobahnen. Entlang von Gewässern. An jedem Strassenrand. Wie viele neue Beamten und Heerscharen von Mitarbeitern wären dazu notwendig? Die Amerikaner versuchten in der Zwischenkriegszeit aufgrund einer fragwürdigen Begründung, die Johannisbeergewächse auszurotten. Bis zu 10 000 Helfer waren im Einsatz, einige Quellen sprechen von 20 000. Johannisbeergewächse (Ribes aureum, Ribes odoratum und andere) gibt es in den USA zum guten Glück noch immer…
Ähnlich wie im Krieg (man denke an die Wortschöpfung "invasive Neophyten") wären dann alle Mittel erlaubt: So hat ein grünliberaler Nationalrat allen Ernstes schon eine parlamentarische Motion unternommen, um entlang von Bachläufen die Bekämpfung von Neophyten mit verbotenen Herbiziden zu ermöglichen…
Oder denken wir das Verbot anderswo zu Ende: Die Grenzkontrollen müssten viel intensiver erfolgen, Koffer müssten gefilzt, Autoräder desinfiziert werden. Und so wie es dem Nationalrat mit seinen Herbiziden offenbar Ernst ist, würde es irgendwann auch anderswo Ernst gelten: Jedenfalls wären in Grenzgebieten plötzlich Vögel sehr fragwürdig und Bienen sollten nur noch 50 km von der Grenze entfernt im Landesinneren, im Reduit zugelassen sein.
Jetzt höre ich schon, das sei Polemik… Und was ist denn mit der realen Motion des grünliberalen Nationalrats??? Der zeigt besser als jede Satire, dass es hier bei einer Durchsetzung des Verbots um Krieg und blutigen Ernst geht. – Fazit: Pflanzen kann man nicht verbieten und Pflanzen soll man nicht verbieten.
Diese Diskussion (Kann man Pflanzen verbieten?) hat noch eine andere Seite. Mir wurde in der letzten Zeit einige Male geraten, ich solle mich doch nicht so aufregen, letztlich könne man doch Pflanzen nie und nimmer verbieten, die Pflanzen würden schon Mittel und Wege finden, sich doch durchzusetzen… Aber was heisst das? Wollen wir wirklich darauf verzichten, ein falsches Gesetz zu bekämpfen und letztlich auf ein Gesetz zu verzichten, das auf falschen Grundlagen beruht und falsche Auswirkungen haben kann, nur weil eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass es nie richtig greift? Oder noch pointierter formuliert: Sollen wir Gesetze durchwinken oder gar unterstützen, nur weil wir zu wissen meinen, dass sie so wie gemeint nie wirklich umgesetzt werden oder werden können?
Was sind die Folgen des Gesetzes auf der Seite des Staates? Kann das Gesetz mit den bestehenden Mitteln und mit den bestehenden Organen des Staats umgesetzt und durchgesetzt werden?
Es ist schon jetzt ganz klar abzusehen: Die Pflanzenverbote führen zu einem neuen bürokratischen Ungeheuer. So funktioniert nun mal Bürokratie. Hat die Bürokratie einen Gegenstand gefunden und ist dieser gesellschaftlich und gesetzlich verankert, dann breitet sie sich und ihren Gegenstand laufend aus. Als ich kürzlich mit einem Beamten über dieses Verbot diskutierte, meinte er nur, eigentlich seien da alle dagegen, aber die Kollegen von Wald, Fisch und Jagd sähen da grosse Möglichkeiten, ihren Wirkungskreis auszudehnen.
Auf Bundesebene müssten mit einem grossen Apparat die vermeintlichen Gefahren überwacht und laufend Massnahmen und Verbotslisten angepasst werden. Die Kantone bräuchten für die Umsetzung ganze Heerscharen von Pflanzeninspektoren und Pflanzenpolizisten. Die Gerichte werden überschwemmt mit Fällen, wo Grundbesitzer sich gegen Pflanzenverbote oder gegen auferlegte Kosten wehren…
Unsere Freiheit und die Freiheit der Anderen
Wir wissen es: Die Freiheit ist ein sehr hohes und auch bedrohtes Gut. Ebenso das individuelle Eigentum. Wir gestehen zu, dass Freiheit und allenfalls auch Eigentum eingeschränkt werden können, wenn ihre Folgen die Freiheit Anderer zu stark bedrohen.
Genau dies ist hier nicht der Fall: Wir haben ausführlich gezeigt, dass erfolgreiche einwandernde Pflanzen grundsätzlich die Vielfalt fördern und letztlich bei sich so schnell ändernden Rahmenbedingungen der menschengemachten Natur hoch willkommen sein müssen. Wir brauchen neue erfolgreiche Pflanzen, weil alte verschwinden werden. Welche Freiheit soll da bedroht sein? Und wenn hier und da - aufgrund spezieller biologischer Gegebenheiten oder aufgrund eines 'politisch-ökonomischen Konsens' – eine Pflanze nicht erwünscht ist, kann sie gerne auch bekämpft werden. Diese menschliche Reaktion auf unerwünschte Pflanzen ist längst schon bekannt und auch akzeptiert: JÄTEN.
Es ist aber nicht nur unzutreffend, dass erfolgreiche einwandernde, invasive oder eben gebietsfremde Pflanzen grundsätzlich unsere Freiheit bedrohen; es ist das Pflanzenverbot selber, das unsere Freiheit bedroht. Die Freiheit der Pflanzen ist auch unsere Freiheit! Das tönt zunächst abstrakt, aber wird dann sehr schnell ernst, wenn man die Verbote durchdenkt: Der Bund erlässt das Gesetz, die Kantone müssen umsetzen, werden das an ihre Organe, an die Umweltämter und die Polizei, letztlich auch an die Gemeinden und Städte delegieren. Sogar die NZZ geht davon aus, dass auf der Grundlage des Gesetzes offizielle und offiziöse Pflanzeninspektoren ausrücken werden. Klagen werden sich häufen, auch unter Nachbarn, Prozesse werden in unendlicher Anzahl geführt, Missbrauch, Blockwartmentalität, Misstrauen auch und gerade gegen die Organe des Staats werden zunehmen. Braucht unsere Gesellschaft wirklich mehr Sprengstoff, und nicht eher mehr Kitt? Und ist die Liebe zu den Pflanzen und zum Leben, nicht geanu das Verbindende das wir brauchen??
Genügen die bestehenden Regelungen und Gesetze?
Es braucht kein neues Gesetz, wenn die bisherigen Gesetzesgrundlagen und Verordnungen ausreichen. Dies ist hier offensichtlich der Fall. Bisher beruhen Regulierungen in diesem Bereich auf einem Artikel der Freisetzungsverordnung (ursprünglich verfasst im Zusammenhang mit gentechnologisch veränderten Pflanzen). Diese Verordnung besagt sinngemäss: Wer eine Pflanze freisetzt, hat die Verantwortung für die Folgen zu übernehmen. Natürlich sind hier die Hürden für die Verfolgung ziemlich hoch: Gibt es wirklich einen Schaden? Und wer und was hat den Schaden nachweislich verursacht.
Aber es ist genau richtig, dass die Hürden hoch sind. Das eigentliche Problem der Hexenverfolgung bestand darin, dass die Beweishürden sehr tief lagen und letztlich blosse Behauptungen ausreichten. Genau das ist der Fall beim Pflanzenverbotsgesetzt. Ist eine Pflanze aufgrund der interesse-geleiteten Arbeit der Bürokratie und der Experten, also der vom Gesetz selber geschaffenen Industrie, einmal auf der Liste, dann braucht es keine Beweise mehr. Die Pflanzenverfolgung kann beginnen…
Gibt es valable Alternativen zu einem Pflanzenverbotsgesetz?
Sollte eine genaue Analyse für die Einschränkung des Vertriebs von bestimmten Pflanzen sprechen, so können wie bisher auf der Basis der bereits bestehenden Gesetzesgrundlage auch Vertriebsverbote erfolgen. Wenn diese nicht willkürlich und in unzähligen Fällen ausgesprochen werden, ist gegen solche Massnahmen wenig einzuwenden. Auch wenn sie im Einzelfall vielleicht nicht oder zu wenig gerechtfertigt sein mögen, führen solche Verbote nicht zu den systematischen Schäden und gigantischen Kosten eines Pflanzenverbotsgesetzes. Aus Vertriebsverboten wird keine ausufernde Bürokratie entstehen und auch die Freiheit des Einzelnen wird nicht übermässig eingeschränkt (touchiert wird nur die Handelsfreiheit).
Wird das Subsidiaritätsprinzip mit den Pflanzenverboten auf Bundesebene eingehalten?
Das Subsidiaritätsprinzip gebietet, dass Probleme auf möglichst tiefer Ebene des Staates gelöst werden sollen. Dies verhindert das Entstehen von unnötigen und sich selber perpetuierender Bürokratien und stellt sicher, dass die wirklichen Probleme der Bürger gelöst werden. Niemand sagt etwas dagegen, wenn jemand in seinem Garten oder auf seinem Feld diese oder jene Pflanze bekämpft. Es sind auch auf Gemeindeebene Situationen denkbar, wo man sich gemeinsam und aufgrund einer gesellschaftlichen Übereinkunft daranmacht, diese oder jene Pflanze zurückzudrängen. Hier aber erlässt der Zentralstaat ein weitgehend unsinniges und sogar in weiten Teilen kontraproduktives Gesetz, und die Kantone und Gemeinden müssen es dann ausbaden – und damit ihre Beziehung mit dem Bürger weiter strapazieren. Nochmals: Ohne widersinnige (siehe Herbizide an Bachläufen) und polizeistaatliche Massnahmen werden Pflanzenverbote nicht mal in Ansätzen durchzusetzen sein.