Wer sich nach einem eigenen kleinen Grünen Idyll sehnt und sich dementsprechend nach einem Kleingarten bzw. Schrebergarten umsieht, wird früher oder später auch auf den Begriff Kleingärtnerverein stossen. Es sind eben diese Kleingärtnervereine, die mit der Verwaltung der Grundstücke betraut sind und demnach auch die Verpachtung an die Interessenten durchführen. In Deutschland gibt es aktuell rund 15.000 Kleingartenvereine insgesamt. Die Pächter der Kleingärten vereinen sich in Landes- und Regionalverbänden, die ihrerseits wiederum dem Dachverband Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. unterstehen. So besitzt beispielsweise der Landesverein Mecklenburg-Vorpommern allein 1.002 Kleingärtnervereine, beim Landesverband Ostfriesland sind es hingegen 14 Vereine. Auf die Tausende von Kleingärtnervereine verteilen sich beinahe eine Million Kleingärten. Diese wiederum werden von rund 5 Millionen Kleingärtnern genutzt.
Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung - Was ist ein Kleingärtnerverein?
- Eine Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein ist Pflicht
- Wie finde ich einen Kleingartenverein in meiner Nähe?
- Welche Aufgaben hat ein Kleingartenverein?
- Was ein Kleingartenverein fördern sollte
- Aktive, passive und fördernde Mitglieder des Kleingartenvereins
- Der Vereinsvorstand entscheidet: Behalten oder nicht
- Die Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins
- Als Kleingärtner muss man das Vereinsleben schätzen
Zusammenfassung - Was ist ein Kleingärtnerverein?
- Kleingärtnervereine verwalten und verpachten Kleingärten in Deutschland.
- Rund 15.000 Kleingartenvereine und fast eine Million Kleingärten werden von etwa 5 Millionen Kleingärtnern genutzt.
- Die Vereine sind in Landes- und Regionalverbänden organisiert, die dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. unterstehen.
- Die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein ist obligatorisch, um einen Kleingarten zu pachten.
- Die Aufgaben eines Kleingartenvereins umfassen die Festlegung von Regeln, Mitgliederaufnahme und -ausschluss, Vergabe von Gärten und Entscheidungen über Nutzung und Gebühren.
- Ein Kleingartenverein sollte das Kleingartenwesen fördern, Naturverbundenheit unterstützen und Umweltschutzziele verfolgen.
- Es gibt aktive, passive und fördernde Mitglieder in einem Kleingartenverein.
- Der Vereinsvorstand kann über die Zuweisung und Beibehaltung von Gärten entscheiden.
- Mitgliederversammlungen sind mindestens einmal jährlich abzuhalten, um wichtige Entscheidungen zu treffen.
- Kleingärtner sollten das Vereinsleben schätzen und sich aktiv daran beteiligen, um das Miteinander in der Anlage zu fördern und zu beeinflussen.
Eine Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein ist Pflicht
Wer einen Kleingarten pachten möchte, sollte sich im Klaren sein, dass damit auch verschiedene Pflichten einhergehen. Eine davon besteht darin, Mitglied im jeweilig zuständigen Kleingärtnerverein zu werden. Verpachtet wird in aller Regel nicht an Nicht-Mitglieder.
Wie finde ich einen Kleingartenverein in meiner Nähe?
Sollte in Erwägung gezogen werden, einen eigenen Schrebergarten zu pachten, muss zunächst eine Kleingartenanlage möglichst in der eigenen Nähe gefunden werden. Um sich hier einen Überblick über die Kleingartenvereine in der Region zu machen, kann die Seite kleingartenvereine.de weiterhelfen. Dort kann anhand verschiedener Filterkriterien nach passenden Kleingärtnervereinen gesucht werden.
So lassen sich die Vereine beispielsweise nach Bundesländern, Vereinsnamen, Postleitzahlen oder Parzellenanzahl sortieren. Dies ist ein bequemer Weg, um einen passenden Kleingartenverein zu finden, an dem man sich zwecks Pacht eines Schrebergartens wenden kann. Weitere Informationen zu den deutschen Kleingartenvereinen lassen sich auch über die Seite des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde e.V. einholen.
Welche Aufgaben hat ein Kleingartenverein?
Wer sich näher über die Aufgaben eines Kleingartenvereins informieren möchte, kann einen Blick in dessen Satzung werfen. Bei einigen Kleingartenvereinen kann diese direkt auf der Homepage eingesehen werden. Die genaue Ausgestaltung ist von Verein zu Verein verschieden, doch einige Punkte lassen sich als essentiell bezeichnen.
So ist es Aufgabe des Kleingartenvereins, die Kleingartenordnung zu beschliessen, durch die das Miteinander im Verein geregelt wird. So werden verbindliche Regeln aufgestellt, an die sich die Mitglieder und Pächter zu halten haben. Zudem beschliesst der Kleingartenverein über die Aufnahme, aber auch über den Ausschluss von Mitgliedern. Er vergibt die Gärten und entscheidet darüber, ob ein Garten durch den Pächter auch tatsächlich satzungsgemäss genutzt wird, oder ob hier eine Aussprache mit dem Pächter und eventuell sogar eine Kündigung nötig wird.
Zudem entscheidet der Kleingartenverein über die Höhe der Mitgliedsbeiträge, er beschliesst zudem die Höhe der Umlagen und anderer Abgaben. Der Verein tritt als Zwischenpächter auf. Er pachtet Kleingärten an, die wiederum an die Mitglieder des Vereins weiterverpachtet werden. Eine nichterwerbsmässige, kleingärtnerische Nutzung steht dabei im Vordergrund. So soll es den Mitgliedern beispielsweise ermöglicht werden, für den Eigenbedarf Gartenbauerzeugnisse anzubauen.
Was ein Kleingartenverein fördern sollte
Natürlich ist es wichtig, dass ein Kleingartenverein sozusagen als höhere Instanz Regeln und Richtlinien aufstellt, an die sich die Mitglieder halten müssen, damit ein friedliches Miteinander gewährleistet wird. Dem Kleingartenverein sollten darüber hinaus aber auch Förderaufgaben zukommen. So soll er einerseits natürlich das Kleingartenwesen fördern, andererseits aber auch dazu beitragen, dass die Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit gefördert wird. Auch jungen Leuten soll der Zugang zu Schrebergärten möglich sein. In einigen Anlagen wird daher sogar Familien mit kleinen bzw. schulpflichtigen Kindern Vorrang gegeben, damit es den Kindern möglich wird, einen Ausgleich zum Stadtleben zu erleben und den Kontakt zur Natur nicht zu verliehen. Weiterhin sollte der Kleingartenverein auch Ziele des Umweltschutzes verfolgen.
Aktive, passive und fördernde Mitglieder des Kleingartenvereins
Ein Kleingartenverein kann über drei Arten von Mitgliedern verfügen. So gibt es zum einen die aktiven Mitglieder. Das sind diejenigen Mitglieder, die mit dem Verein einen Pachtvertrag abgeschlossen haben und nun als Kleingärtner ihre eigene Parzelle bewirtschaften und nutzen.
Daneben kann es auch die passiven Mitglieder geben. Das sind diejenigen Mitglieder, die gerne aktive Mitglieder werden wollen. Sie sind also beim Verein vorgemerkt und haben sich somit sozusagen um einen Kleingarten beworben und warten nun darauf, dass eine entsprechende Parzelle für sie frei wird.
Und zuletzt kann es die sogenannten fördernden Mitglieder geben. Diese bewirtschaften weder einen Kleingarten, noch sind sie für eine Pacht vorgemerkt. Fördernde Mitglieder heissen jedoch den Sinn und Zweck eines Kleingartenvereins und der Kleingartenanlage gut und unterstützen den Verein daher entsprechend. Meist handelt es sich dabei um eine Unterstützung in finanzieller Form, jedoch nicht ausschliesslich.
Der Vereinsvorstand entscheidet: Behalten oder nicht
Es ist dem Verein möglich, einen Garten zunächst auf Probe zuzuteilen. Während dieser Zeit muss sich der Pächter bewähren und zeigen, dass er die Vereinssatzung verinnerlicht hat. Sollte der Vorstand nach Ende der Probezeit zu dem Entschluss kommen, dass dies nicht der Fall ist, kann er eine Kündigung aussprechen, die das Pachtverhältnis beendet.
Zudem muss der Verein über alle geplanten baulichen Veränderungen in Kenntnis gesetzt werden. Der Verein muss zu den geplanten Massnahmen seine Genehmigung erteilen, andernfalls kann später die Beseitigung der nicht rechtmässig errichteten baulichen Massnahme verlangt werden. Hier sollte man sich Ärger und unnötige Kosten daher lieber von vorneherein ersparen und direkt eine schriftliche Anfrage an den Verein stellen, plant man beispielsweise Veränderungen an seiner Gartenlaube vorzunehmen.
Die Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins
Die Mitgliederversammlung sollte mindestens einmal im Jahr stattfinden. Sie wird als Anlass genommen, um u.a. den Vorstand zu wählen, den Haushaltsplan zu genehmigen oder die eingebrachten Anträge zu erledigen.
Als Kleingärtner muss man das Vereinsleben schätzen
Wer sich für einen Schrebergarten entscheidet, der sollte sich bewusst sein, dass er damit auch „Ja“ zum Vereinsleben sagt. Man sollte bereit sein, sich dem vereinsmässigen Engagement zu widmen und beispielsweise regelmässig an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Nur so wird man in wichtige Entscheidungen mit einbezogen und kann das Miteinander in der Kleingartenanlage mitbestimmen und beeinflussen. Wer dies hingegen als störende Aufgaben und zu zeitaufwendig empfindet, wird sich letztlich nur schwerlich wirklich einleben können in seiner Kleingartenkolonie.
Das Vereinsleben ist ein fester Bestandteil einer solchen Schrebergartenanlage und macht letztlich auch deren Charme mit aus. Daher organisieren viele Kleingartenvereine auch verschiedenste Veranstaltungen über das Jahr, beispielsweise Sommerfeste oder Glühwein-Umtrunke, zu denen in der Regel auch Nicht-Mitglieder herzlich eingeladen sind und daran teilnehmen können.
Hallo.
Wir, wie auch die 20 anderen Familien, haben ein Grundstück gekauft, dieses ist in einer kleinen von der Stadt angegebenen „Kleingartenanlage“. Wir haben keinen Verein, ist auch nicht geplant. Gilt hier auch das komplette Kleingartengesetzt ? Da die Grundstücke gekauft und nicht gepachtet sind würde mich die Rechtslage interessieren.