Der eigene Garten gilt für viele als ein wichtiges Stückchen Freiheit unter freiem Himmel. Nachdem die meisten aber in einer Wohnung leben, scheint es nur natürlich, dass sich immer Menschen mit dem Gedanken tragen, einen Kleingarten zu kaufen. Die wichtigsten Gründe sind dabei die aktive Erholung im Freien und gemeinsame Aktivitäten mit der Familie. Erst dann kommt der unschlagbare Vorteil, das benötigte Gemüse und Obst selbst anzubauen. Doch bei dem Projekt Kleingarten kaufen sollten einige Dinge beachtet werden, wenn der eigene Garten schlussendlich wirklich zu dem kleinen Stückchen Freiheit in Wohnortnähe werden soll. Nachfolgend sind die 10 wichtigsten Tipps zusammengestellt, die man beim Kauf eines Kleingartens nicht außer Acht lassen sollte.
Inhaltsverzeichnis
- 1: Wofür soll der Kleingarten genutzt werden?
- 2: Wo sollte der Kleingarten liegen?
- 3: Kaufvertrag und Kosten – Kleingarten kaufen
- 4: Ohne Laube geht es kaum
- 5: Strom- und Wasseranschlüsse
- 5: Baumbestand
- 6: Einzäunungen
- 7: Bodenbeschaffenheit
- 8: Vorhandene Ausstattung und Bebauung
- 9: Schutzmaßnahmen
- 10: Auch im Kleingarten gelten Ruhezeiten
1: Wofür soll der Kleingarten genutzt werden?
Bevor man einen Kleingarten kauft, sollte man sich darüber im Klaren sein, wie die schlussendliche Nutzung aussehen soll. Geht es nur um den Obst- und Gemüseanbau für den Eigenbedarf? Oder soll der Kleingarten vielleicht zur Tierhaltung genutzt werden?
Im letzteren Fall muss die Gemeinde darüber informiert und die Gründe dargelegt werden. Doch sollte es sich bei dem anvisierten Garten zum Beispiel um ein Grundstück im Wasser- oder Naturschutzgebiet handeln, könnte die Tierhaltung unter Umständen von der Gemeinde abgelehnt werden.
Aber auch in Gartenvereinen ist Tierhaltung nicht einfach so erlaubt. Hier sollte sich auch dahingehend abgestimmt werden, ob Hund oder Katze mit in den Garten dürfen. Sofern der Schrebergarten, den man kaufen will, in einer Gartenanlage liegt, ist man in puncto Nutzung an die jeweiligen Vorschriften und Satzungen gebunden.
2: Wo sollte der Kleingarten liegen?
In jedem Fall sollte der gekaufte Garten immer leicht und gut erreichbar sein. Denn bei weiten Entfernungen kann der Kleingarten nicht unbedingt sinnvoll und regelmäßig genutzt und bewirtschaftet werden. Neben der Lage möglichst in Wohnortnähe sollte aber vor dem Abschließen des Kaufvertrages auch die Zuwegung geklärt sein, sofern der Garten nicht in einer Gartenanlage liegt.
Oftmals handelt es sich bei den zum Kauf angebotenen Gärten nämlich um sogenannte Hintergrundstücke. Das bedeutet, dass man unter Umständen nur über das Grundstück eines Dritten zum eigenen Garten gelangen kann. Doch allein der Kauf des Kleingartens beinhaltet aber nicht gleichzeitig das benötigte Wegerecht.
3: Kaufvertrag und Kosten – Kleingarten kaufen
Wer sich nach einer eingehenden Besichtigung für einen Garten entschieden hat und einem Kaufvertrag zustimmt, sollte sich am besten einen Kleingärten-Kaufvertrag bemühen.
Diese sind käuflich zu erwerben und so angelegt, dass nur noch die
- persönlichen Daten,
- Kaufsumme
- und Datum
- sowie zusätzliche Vereinbarungen
eingetragen werden müssen.Zudem kann man sich bezüglich des Kaufpreises unter anderem auch beim Gutachterausschuss der jeweiligen Gemeinde über die örtlichen Preise pro Quadratmeter informieren.
Wichtig zu wissen ist im Falle eines Gartenkaufs natürlich auch, dass es hier, ähnlich wie bei einem herkömmlichen Immobilienkauf, zu zusätzlichen Kosten für Notar und Grundbucheintrag sowie Grundstückssteuer kommt. Der Kaufpreis richtet sich im Übrigen nach der Größe und der vorhandenen Ausstattung und Bebauung des Grundstückes.
4: Ohne Laube geht es kaum
Wer einen Kleingarten kaufen möchte, wird dies sicher nicht unbesehen tun. Immerhin kauft man auch hier niemals die Katze im Sack. Sofern auf dem Gartengrundstück keine Laube steht, sollte mit der Gemeinde abgeklärt werden, was der Flächennutzungsplan oder auch der Bebauungsplan sagt.
Im Zweifelsfall muss hier eine Baugenehmigung eingeholt werden. Generell besagen die allgemeinen Vorschriften in Gartenvereinen zur Gartenlaube jedoch, dass diese maximalen 24 m² groß sein dürfen. Zudem muss jede bauliche Veränderung mit der zuständigen Gemeinde oder dem Vorstand abgestimmt werden muss. Im Übrigen ist ein dauerhaftes Wohnen in einem Kleingarten nicht erlaubt.
5: Strom- und Wasseranschlüsse
Ganz wichtig im Hinblick auf den Kauf eines Gartens ist die Klärung der Frage, ob es auf dem Gartengrundstück bereits einen Strom- und Wasseranschluss gibt. Ohne Wasser geht natürlich in einem Garten eigentlich nichts.
Doch hier kann bereits bei der Besichtigung das Vorhandensein geklärt werden oder aber die Möglichkeit erfragt werden, ob man einen Brunnen bohren darf. Als Gartenbesitzer können hier aber auch zusätzliche Kosten zu Buche schlagen, die ebenfalls im Vorfeld mit einkalkuliert werden sollten.
5: Baumbestand
Die meisten Gärten, die zum Kauf angeboten werden, bestehen schon seit mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten. Aus diesem Grund ist es in den meisten Fällen gegeben, dass ein gewisser Baumbestand vorhanden ist. Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass man die vorhandenen Bäume nur mit behördlicher Genehmigung fällen darf.
6: Einzäunungen
Liegt der gekaufte Kleingarten in einer Gartenanlage, dann ist meist auch die Frage nach einer etwaigen Einzäunung über die Vereinssatzung vorgegeben. Wenn der Garten aber einst zu einem Privatgrundstück gehörte, sollte vor der angedachten Einzäunung geklärt sein, ob es bisher einen Durchgangsweg für Dritte gab.
Sofern es hier nämlich ein bestehendes Wegerecht für Dritte gibt, sind bei einer kompletten Einzäunung möglicherweise Streitigkeiten vorprogrammiert.
7: Bodenbeschaffenheit
Natürlich wird für jeden Hobbygärtner zunächst einmal der Erholungsfaktor im Fokus stehen, wenn er sich dazu entschließt, einen Kleingarten zu kaufen. Doch ebenso wichtig ist die Bodenbeschaffenheit des Kaufobjektes. Hier kommt es selbstverständlich ein wenig darauf an, wie der Garten schlussendlich genutzt werden soll.
8: Vorhandene Ausstattung und Bebauung
Zu jedem Kauf eines Kleingartens gehört selbstverständlich eine eingehende Besichtigung. In diesem Zusammenhang ist es nicht nur für die Findung des Kaufpreises wichtig, dass man sich die möglicherweise schon vorhandene Ausstattung und Bebauung einmal genauer anschaut.
Gibt es beispielsweise Altlasten in Form von altem Baumaterial in Form von Asbestplatten oder Ähnlichem? Lagern in der Laube noch alte Chemikalien oder dergleichen? Gibt es eine Toilette sowie eine dazugehörige Grube oder hat man beispielsweise in einer Gartenanlage die Möglichkeit, auf einen gemeinschaftlich genutzten Sanitärraum?
9: Schutzmaßnahmen
Ebenso wie bei einem Eigenheim oder einer Wohnung darf natürlich auch in einem Kleingarten der nötige Schutz nicht außer Acht gelassen werden.
So sollten die im Garten befindlichen Bebauungen, angefangen von der Laube bis hin zum Geräteschuppen vor Vandalismus und Einbruch geschützt werden. Im Hinblick auf die benötigte Versicherung kann der Kleingarten im Übrigen mit über die Hausratversicherung abgesichert werden.
10: Auch im Kleingarten gelten Ruhezeiten
Ob im Gartenverein oder in einem abgelegenen Fleckchen Natur: Natürlich gelten auch im Kleingarten gesetzlich bestimmte Ruhezeiten. Das betrifft neben lauter Musik und Partylärm unter anderem auch das Rasenmähen und Baulärm.
Nummer 4 ist immer nötig! Man soll immer mit der Gemeinde checken, ob was er bauen möchten erlaubt ist. Dabei, kann man wirklich sich entspannen in seinen Garten.