Bäume, Sträucher und andere Gehölze geben eine fantastische Einfriedung des Grundstücks ab, jedoch unterliegt eine Grenzbepflanzung bestimmten Regularien. Damit es später nicht zu Ärger mit Nachbarn kommt, sollte man sich bereits vor der Pflanzung mit den Regelungen bezüglich der Abstände informieren. Diese fallen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus.
Inhaltsverzeichnis
- Grenzabstand – rechtliche Regelungen
- Wie wird der Grenzabstand gemessen?
- Grenzbepflanzung nach Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Grenzbepflanzung in Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Was passiert bei Nichteinhaltung der Abstände?
- Ausnahmen und Sonderregelungen
- Heckenpflanzen ersetzen
- Grenzbäume
- Hinter Mauern
- Öffentlicher Grund
- Grenzbepflanzung – weitere Ausnahmen
- Was ist noch interessant für unsere Leser?
Grenzabstand – rechtliche Regelungen
In früheren Zeiten hat sich kein Mensch darum gekümmert, ob ein Baum oder eine Hecke vom Nachbarn zu weit auf das eigene Grundstück ragt oder nicht. Man lebte friedlich und im Einklang mit Natur miteinander. Im Laufe der Jahrzehnte hingegen entwickelte die Menschheit sich immer mehr dahin, dass sie sich an allem und jedem stört – auch an Pflanzen, die in den eigenen Garten hineinragen. So kam es immer öfter zum Streit zwischen Nachbarn.
In den 1960-er Jahren wurden die Nachbarrechtsgesetze geschaffen, um Rechtssicherheit zu bringen. Gemäß dieser wird der Grenzabstand von Hecken, Bäumen sowie Sträuchern geregelt, wodurch Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn vermieden werden sollen. In einigen Bundesländern, in denen eine derartige Kultivierung häufig vorkommt, gelten diese Gesetze zudem für Weinreben sowie Hopfen.
Lubera-Tipp: Die gesetzlichen Regelungen gelten nur für die oben angegebenen Gewächse; Stauden und andere Pflanzen sind von ihnen ausgenommen.
Wie wird der Grenzabstand gemessen?
Grundsätzlich wird der Abstand als „die kürzeste Verbindung zur Grundstücksgrenze“ definiert, und zwar an jener Stelle, an welcher ein Trieb oder der Stamm aus der Erde kommt. Dies bedeutet, dass weder oberirdische Verzweigungen noch Stammneigungen von Bedeutung sind. Tatsächlich wird dieser Abstand jedoch unterschiedlich bemessen. Er richtet sich nach der individuellen Größe des Gewächses:
- Baum: Mitte des Stammes
- Hecke: Trieb, der am nächsten zur Grenze steht
- Hopfen: ab der Hopfenstange
- Strauch: Trieb, welcher der Grenze am nächsten kommt
- Weinrebe: ab dem Steigdraht
Lebensbaum Pflege, Schneiden & Umpflanzen
Sichtschutzhecke anlegen – so wird es richtig gemacht
Hecke entfernen – das sollten Sie beachten
Grenzbepflanzung nach Bundesländern
Obwohl sich sämtliche Bundesländer einig darüber sind, dass gesetzliche Regelungen bezüglich der Grenzbepflanzung notwendig sind, fallen diese landesrechtlich ein wenig unterschiedlich aus:
Baden-Württemberg
Die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Grenzabstandes werden wie folgt definiert:
Gehölz | Einzuhaltender Grenzabstand |
Baum über 12 m Höhe | 8 m |
Baum bis 12 m | 4 m |
Obstbaum über 4 m | 3 m |
Obstbäume bis 4 m | 2 m |
Andere Gehölze bis 4 m | 2 m |
Sträucher über 1,80 m | 2 m |
Sträucher bis 1,80 m | 0,5 m |
Hecke über 1,80 m | 0,5 m + Mehrhöhe über 1,80 m |
Hecke bis 1,80 m | 0,5 m |
Spaliere über 1,80 m | Mehrhöhe über 1,80 m |
Spaliere bis 1,80 m | Kein Abstand notwendig |
Beerenobstgehölze | 0,5 m |
Kleingehölze | 0,5 m |
Die detaillierte und doch etwas engmaschige Gesetzgebung soll dazu führen, dass nachbarschaftliche Streitigkeiten vermeiden werden.
Bayern
In Bayern geht es weniger konkret zu:
- Bei sämtlichen Pflanzen, die Wuchshöhen von über 2 m erreicht haben, müssen mindestens zwei Meter Abstand zu Grundstücksgrenze eingehalten werden; dies gilt auch für jene, die an gerüstet in die Höhe geleitet werden
- Für alle anderen Gewächse gilt ein Abstand von 0,50 m
Grenzbepflanzung in Berlin
Um jegliche Unklarheiten auszuschließen, sind in § 27 NNachbG (Nachbarschaftsgesetz) alle Bäume und Sträucher einzeln aufgeführt. Pauschal lässt sich jedoch zusammenfassen:
Gehölz | Einzuhaltender Grenzabstand |
Stark wachsende Bäume | 3 m |
Obstbäume (Hochstamm) | 1 m |
Sämtliche anderen Bäume | 1,5 m |
Hecken über 2 m | Mindestens 1 m |
Hecken unter 2 m | 0,5 m |
Sträucher | 0,5 m |
Brandenburg
Die Regelungen zur Grenzbepflanzung in Brandenburg sind überschaubar:
- Obstbäume: 2 m
- Andere Bäume: 4 m
Grundsätzlich jedoch muss der Grenzabstand bei sämtlichen Gehölzen mindestens ein Drittel ihrer Höhe über dem Boden betragen.
Achtung: Ist die Grenzbepflanzung neben einem landwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Areal gelegen, verdoppeln sich die Abstände!
Bremen
Landesrechtliche Vorschriften zur Einhaltung eines Grenzabstandes bestehen in Bremen nicht. Bei diesbezüglichen Unklarheiten wird sich für gewöhnlich an die rechtlichen Reglungen in Niedersachsen gehalten.
Hamburg
Genau wie Bremen hat auch Hamburg keine eigenen Gesetze bezüglich des Grenzabstandes. Auch hier gilt im Falle eines Falles dir Rechtslage in Niedersachsen.
Hessen
Gehölz | Einzuhaltender Grenzabstand |
Sehr starkwüchsige Bäume | 4 m (mindestens!) |
Starkwüchsige Bäume | 2 m |
Kernobstbäume | 2 m |
Sämtliche andere Bäume | 1,5 m |
Sträucher | 0,5 m |
Hecken über 2 m | 0,75 m |
Hecken zwischen 1,20 und 2 m | 0,50 m |
Hecken bis 1,20 m | 0,25 m |
Achtung: besondere Regelungen gelten für Brombeersträucher. Dienen sie der Grenzbepflanzung, so muss 1 m Abstand zum Nachbargrundstück gelassen werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Es gibt keine landesrechtlichen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Grenzbepflanzung.
Niedersachsen
Differenzierungen zwischen verschiedenen Gehölzen gibt es in Niedersachsen nicht. Die dortigen gesetzlichen Regelungen beziehen sich grundsätzlich auf sämtliche Bäume, Sträucher und Hecken:
Maximale Wuchshöhe | Einzuhaltender Grenzabstand |
> 15 m | 8 m |
< 15 m | 3 m |
< 5 m | 1,25 m |
< 3 m | 0,75 m |
< 2 m | 0,5 m |
< 1,20 m | 0,25 m |
Nordrhein-Westfalen
Gehölz | Einzuhaltender Grenzabstand |
Starkwüchsige Bäume | 4 m |
Kernobstbäume auf stark wachsender Unterlage, Walnüsse, Süßkirschen, Maronen | 2 m |
Kernobstbäume auf mittel
stark wachsender Unterlage, Steinobstbäume außer Süßkirschen |
1,5 m |
Kernobstbäume auf schwach wachsender Unterlage | 1 m |
Sämtliche andere Bäume | 2 m |
Starkwüchsige Ziersträucher | 1 m |
Sämtliche anderen Ziersträucher | 0,5 m |
Rebstöcke (einzeln) | 0,5 m |
Brombeersträucher | 1 m |
Beerenobststräucher (außer Brombeeren) | 0,5 m |
Rheinland-Pfalz
Interessanterweise hat Rheinland-Pfalz keine speziellen Reglungen bezüglich des Grenzabstands für Rebstöcke, obwohl dies nachvollziehbar wäre.
Gehölz | Einzuhaltender Grenzabstand |
Sehr starkwüchsige Bäume | 4 m |
Starkwüchsige Bäume | 2 m |
Sämtliche anderen Bäume | 1,5 m |
Hecken über 2 m Höhe | 0,75 m + Mehrhöhe zu 2 m |
Hecken zwischen 1,50 m und 2 m Höhe | 0,75 m |
Hecken zwischen 1 m und 1,50 m Höhe | 0,50 m |
Hecken bis 1 m Höhe | 0,25 m |
Starkwüchsige Sträucher | 1 m |
Sämtliche anderen Sträucher | 0,5 m |
Saarland
Gehölz | Einzuhaltender Grenzabstand |
Sehr starkwüchsige Bäume | 4 m |
Starkwüchsige Bäume | 2 m |
Sämtliche anderen Bäume | 1,5 m |
Hecken über 1,50 m Höhe | 0,75 m |
Hecken zwischen 1 m und 1,50 m Höhe | 0,5 m |
Hecken bis 1 m Höhe | 0,25 m |
Starkwüchsige Sträucher | 1 m |
Sämtliche anderen Sträucher | 0,5 m |
Sachsen
In diesem Bundesland gelten nur zwei Regelungen, die bei der Grenzbepflanzung beachtet werden müssen:
- Bei sämtlichen Bäumen und Sträuchern, die höher als 2 m sind, muss ein Abstand von 2 m zur Grundstücksgrenze eingehalten werden
- Gehölze, die bis zu 2 m hoch werden, müssen im Abstand von mindestens 0,5 m zur Grenze kultiviert werden
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt wird nicht zwischen verschiedenen Arten von Gehölzen differenziert; es gelten für sämtliche Bäume und Sträucher folgende Regelungen:
Maximale Wuchshöhe | Einzuhaltender Grenzabstand |
> 15 m | 6 m |
< 15 m | 3 m |
< 5 m | 1,25 m |
< 3 m | 1 m |
< 1,5 m | 0,5 m |
Schleswig-Holstein
Grundstücksbesitzer in Schleswig-Holstein haben sich bezüglich der Grenzbepflanzung an eine einzige Regel zu halten, die für sämtliche Gehölze Gültigkeit hat:
Ein Abstand von einem Drittel der zu erwartenden Wuchshöhe ist zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
Thüringen
Gehölz | Einzuhaltender Grenzabstand |
Sehr starkwüchsige Bäume | 4 m |
Starkwüchsige Bäume | 2 m |
Sämtliche anderen Bäume | 1,5 m |
Hecken über 2 m Höhe | 0,75 m + Mehrhöhe über 2 m |
Hecken zwischen 1,50 m und 2 m Höhe | 0,75 m |
Hecken zwischen 1 m und 1,50 m Höhe | 0,5 m |
Hecken bis 1 m Höhe | 0,25 m |
Starkwüchsige Sträucher | 1 m |
Sämtliche anderen Sträucher | 0,5 m |
Was passiert bei Nichteinhaltung der Abstände?
Nun ist es in der Praxis nicht immer möglich, die gesetzlich vorgegebene Abstände bei einer Grenzbepflanzung einzuhalten, da Pflanzen nun einmal wachsen. In derartigen Fällen hat der Nachbar, der sich durch das Gewächs gestört fühlt, das Recht auf Rückschnitt oder sogar Beseitigung. In diesem Falle ist der Eigentümer des Gehölzes dazu verpflichtet, es auf die zulässige Höhe beziehungsweise Breite zurückzuschneiden oder es zu entfernen. Im Übrigen ist es bei der Geltendmachung des Anspruches unerheblich, ob es tatsächlich zu irgendwelchen Einschränkungen auf dem Nachbargrundstück kommt oder nicht.
Wird jedoch kein Anspruch geltend gemacht, so ist dieser automatisch nach fünf Jahren, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Grenzabstandverletzung erkennbar geworden ist, das Gehölz also dem Nachbargrundstück zu nahegekommen ist.
Lubera-Tipp: Keinesfalls ist es dem Nachbarn, der sich von einem Gehölz gestört fühlt, gestattet, es selbst zurückzuschneiden!
Ausnahmen und Sonderregelungen
Grundsätzlich gelten in den einzelnen Bundesländern die oben angegebenen gesetzlichen Regelungen. Doch es gibt auch Ausnahmen, die man als Grundstücksbesitzer durchaus kennen sollte.
Heckenpflanzen ersetzen
Steht eine Hecke seit einigen Jahren oder sogar Jahrzehnten, kann es immer mal passieren, dass die eine oder andere Heckenpflanze eingeht. Ist dies der Fall, so darf der Besitzer der Hecke die abgestorbenen Pflanzen anstelle der bisherigen wieder in die Reihe einfügen. Dies gilt selbst dann, wenn die Verjährungsfrist zur Beseitigung der Hecke bereits abgelaufen ist.
Hingegen ist eine Neuanlage von Hecken nur unter den landesrechtlich vorgeschriebenen Bedingungen gestattet.
Grenzbäume
Wird ein Baum oder Strauch direkt auf der Grundstücksgrenze angepflanzt, so gilt er als Grenzbaum. Dieser „gehört“ beiden Grundstücksnachbarn zu gleichen Teilen, wobei es vollkommen unerheblich ist, auf welcher Seite sich prozentual mehr des Gehölzes befindet. Beide Nachbarn können somit von den Früchten und dem Holz profitieren, müssen sich jedoch auch um seine Pflege gleichermaßen kümmern. Zudem ist es jedem der beiden gestattet, die Entfernung des Gehölzes zu verlangen. Doch auch hierbei gibt es wieder Ausnahmen: gilt der Baum oder der Strauch als sogenanntes Grenzzeichen, ist eine Beseitigung nicht gestattet.
Hinter Mauern
Einige Grundstücke haben keine Zäune, sondern Mauern als Einfriedung. Ist dies der Fall, so gelten die Regelungen bezüglich Grenzbepflanzung nicht. Dies bedeutet, dass ein Baum, eine Hecke oder ein Strauch so nahe an die Mauer gepflanzt werden kann, wie der Grundstücksbesitzer dies aus pflanzenpflegerischer Sicht verantworten kann. Er hat lediglich darauf zu achten, dass die Hecke die Mauer nicht sehr stark überragt.
Öffentlicher Grund
Als „öffentlicher Grund“ oder „öffentlicher Raum“ werden all jene Bereiche bezeichnet, welche für alle frei zugängig sind, beispielsweise:
- Straßen
- Gehwege
- Spielplätze
- Friedhöfe
Diese Areale sind demzufolge das Gegenteil von privatem Raum. Bei Grenzbepflanzungen, welche an einen öffentlichen Grund angrenzen, sind in den meisten Bundesländern keine Abstandsregelungen einzuhalten.
Grenzbepflanzung – weitere Ausnahmen
- Landwirtschaft
- Schienenverkehr
- Uferböschungen
- Wald
Was ist noch interessant für unsere Leser?
Diese Fragen stellen unsere Leser häufig:
Wie weit müssen Bäume vom Nachbarn entfernt sein?
Wie groß der Grenzabstand bei Bäumen sein muss, hängt für gewöhnlich von deren Höhe ab. Je nachdem, wie starkwüchsig und großkronig ein Baum ist, wird der individuelle Abstand gesetzlich definiert. Bitte die diesbezüglichen landesrechtlichen Vorschriften beachten!
Was tun, wenn Bäume des Nachbarn über die Grenze wachsen?
Während ein Schnitt auf dem Nachbargrundstück nicht gestattet ist, darf ein Nachbar Zeige abschneiden, die auf sein Grundstück herüberragen (§ 910 BGB) und dadurch die Benutzung seines eigenen Grundstücks beeinträchtigt ist. Er ist jedoch zunächst verpflichtet, die Beseitigung durch seinen Nachbarn zu verlangen und darf erst dann zur Schere greifen, wenn die betreffende Frist abgelaufen ist.
Wie hoch darf eine Grenzbepflanzung sein?
Die individuelle Höhe von Gewächsen als Grenzbepflanzung ist landesrechtlich geregelt. Zudem können noch kommunale Regelungen gelten.
Symbolgrafiken: © Joanne Dale – stock.adobe.com