
Immer mehr Menschen, vor allem diejenigen, die in Ballungsgebieten leben und auf einen eigenen Garten am Haus verzichten müssen, interessieren sich für einen Schrebergarten. Dank der deutschlandweit vorhandenen zahlreichen Kleingartenanlagen, ist jedem die Möglichkeit gegeben, sich sein eigenes grünes Idyll zu schaffen, Erholung in der Natur zu suchen und eigenes Obst und Gemüse anzubauen.
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Um jedoch überhaupt einen solchen Kleingarten pachten zu können, muss man zunächst Mitglied bei einem gemeinnützigen Kleingartenverein werden. Welcher Verein sich in der Nähe befindet und mit seiner Kleingartenanlage in Frage kommen würde, lässt sich am schnellsten online oder auch über das Telefonbuch herausfinden.
Die unterschiedlichen Arten der Mitgliedschaft
Ein Kleingartenverein kann über drei verschiedene Arten von Mitgliedern verfügen. Es gibt aktive, passive sowie fördernde Mitglieder. Aktive Mitglieder sind diejenigen, die bei dem Verein einen Schrebergarten pachten und diesen bewirtschaften. Sie sollten aktiv am Vereinsleben teilnehmen, beispielsweise die Mitgliederversammlung besuchen und sich nach den Richtlinien der Vereinsordnung richten.
Dann gibt es die passiven Mitglieder. Dies ist quasi die Vorstufe zum aktiven Mitglied, denn passive Mitglieder werden vom Verein vorgemerkt und sind somit in der Warteschlange für einen eigenen Schrebergarten. Wird eine entsprechende Parzelle frei, rücken sie nach, werden zum Pächter und dadurch zu einem aktiven Mitglied.
Daneben gibt es noch die fördernden Mitglieder. Sie stehen in keinem Pachtverhältnis mit dem Kleingartenverein und beabsichtigen dies auch nicht. Fördernde Mitglieder unterstützen jedoch die Idee, die hinter solch einem Verein und der dazugehörigen Kleingartenanlage steht. Die Unterstützung kann in finanzieller Form oder auf andere Weise erfolgen.
Mit welchen Kosten gerechnet werden kann
Die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein ist natürlich nicht umsonst. Vielmehr können verschiedene Kosten dadurch entstehen. Dazu gehören neben dem eigentlichen Mitgliedsbeitrag auch die Pachtgebühr, Beiträge für die Versicherung, Wasserumlagen und andere Posten. Darüber hinaus muss der neue Pächter eine Ablösesumme zahlen, wenn er den Schrebergarten übernimmt. Die Ablöse bezieht sich auf die Gartenlaube, die Bäume, die Pflanzen und andere Gewächse. Wie hoch die Ablösesumme ausfällt, ermittelt ein Schätzer.
Lubera-Tipp: Wer sich für einen Schrebergarten interessiert und beispielsweise bei einem Spaziergang durch die Anlage einen freien Garten entdeckt, sollte immer zuerst mit dem Vorstand Rücksprache halten, bevor Zahlungen an den Vorpächter getätigt bzw. mit diesem Verträge abgeschlossen werden. Der Vorstand kümmert sich darum, dass alle Übergabeformalitäten korrekt abgewickelt werden.
Mit Wartelisten ist oftmals zu rechnen
In vielen Kleingartenanlagen werden Wartelisten geführt. Als Interessent sollte man sich so früh wie möglich registrieren lassen, um als Nachrücker eine freie Parzelle zu erhalten. Bei einigen Kleingartenvereinen kann es Kriterien geben, die für eine bevorzugte Vergabe sprechen. So werden mancherorts Rentner oder auch Familien mit Kindern bevorzugt aufgenommen. Sie müssen in der Regel dann keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen.
Mitglied in einem Kleingartenverein werden

Ein Kleingartenverein kann als Voraussetzung für die Mitgliedschaft das Kriterium aufstellen, dass der Interessent seinen Hauptwohnsitz im Einzugsbereich der jeweiligen Anlage hat. So soll gewährleistet werden, dass den tatsächlich in der näheren Umgebung wohnenden Menschen die Chance auf einen eigenen Schrebergarten gegeben wird, ohne dass diese hierfür erst lange und mühsame Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen.
Hat der Kleingartenverein Sprechzeiten, können diese wahrgenommen werden, um sich als Mitglied im Verein eintragen zu lassen. Andere Vereine stellen ein Formular für den Mitgliedsantrag auf ihrer Homepage zum Download bereit. Wie genau also ein Kleingartenverein die Aufnahme neuer Mitglieder regelt, sollte auf der entsprechenden Vereinsseite nachgelesen werden, hier kann jeder Verein andere Kriterien voraussetzen.
Welche Angaben werden auf einem Mitgliedsantrag abgefragt?
Wie bei der eigentlichen Vorgehensweise bei der Aufnahme neuer Mitglieder, können sich die Vereine auch bei der Ausgestaltung der Antragsformulare unterscheiden.
Zunächst werden die persönlichen Daten abgefragt mit Adresse, Familienstand oder auch Anzahl der Kinder. Auch nach dem Beruf kann gefragt werden.
Im Antragsformular wird üblicherweise auch nochmals eine Übersicht über die Höhe des Mitgliedsbeitrags und der Aufnahmegebühr gegeben sowie über die möglichen Zahlweisen für die Gebühren. Üblicherweise wird ein Lastschriftmandat vorausgesetzt. Dies hat für den Pächter den Vorteil, dass er sich später um nichts mehr kümmern muss und eine Zahlung nicht vergessen kann. Der Kleingartenverein hingegen kann mit pünktlichem Eingang der Beiträge rechnen, wenn diese automatisch eingezogen werden.
Wenn der Verein über mehrere Anlagen verfügt, wird auch noch die Angabe benötigt, in welcher der Anlagen man einen Schrebergarten pachten möchte. Eventuell wird der zukünftige Pächter auch noch gefragt, wie viel er bereit ist, als Ablösesumme für den Garten zu zahlen. Dies ist natürlich ein wichtiges Kriterium dafür, welcher Garten ihm später zugeteilt wird.
In einigen Antragsformularen wird auch abgefragt, ob bereits zuvor ein Schrebergarten betrieben wurde und wenn ja, in welcher Anlage bzw. bei welchem Verein.
Lubera-Tipp: Wer die Möglichkeit des Online-Formulars nutzt, druckt dieses in der Regel aus, füllt es aus und übersendet es dann dem Verein. Entweder per Post oder eingescannt per E-Mail. Wer zu den vorgegebenen Sprechzeiten das Büro des Vereins aufsucht, kann sich dort ein Antragsformular aushändigen lassen und dieses gleich vor Ort ausfüllen und abgeben.
In aller Regel ist die Mitgliedschaft inklusive Mitgliedschaftsgebühr und Aufnahmegebühr sofort fällig, auch wenn man zunächst auf eine Warteliste kommt. Wie lange die Wartezeiten sind, kann nicht vorausgesagt werden. Der Verein selbst hat auch keinen Einfluss auf die Anzahl der Kündigungen. Wird ein Garten frei, benachrichtigt der Verein das Mitglied. Dieses kann den Garten dann besichtigen. Gefällt er ihm, kann ein Pachtvertrag abgeschlossen werden. Sagt der Garten nicht zu, bleibt das Mitglied weiterhin auf der Warteliste und wird für den nächsten freien Garten wieder vorgemerkt.
Sollte der Interessent sich zwischenzeitlich anders entscheiden, kann der Vormerkantrag gekündigt werden. Hierzu sollte die Schriftform eingehalten werden. Die bis dahin bereits geleisteten Kostenbeiträge werden in aller Regel in diesem Fall nicht mehr zurückerstattet.
Auch Kündigung muss schriftlich erfolgen

Sowohl die Kündigung des Pachtvertrages als auch der Mitgliedschaft im Kleingartenverein muss schriftlich erfolgen. Ebenso wie beim Antrag für die Mitgliedschaft stellen viele Vereine entsprechende Formulare für die Kündigung online bereit. Diese kann dann bequem ausgedruckt und ausgefüllt werden.
Vorab eine Auswahl treffen
Wer Interesse an einem Schrebergarten hat, sollte sich zunächst informieren, welche Kleingartenvereine in der Umgebung aktiv sind. Da eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft meist ist, dass man seinen dauernden Wohnsitz im Stadtgebiet der Anlage hat, lässt sich die Auswahl an passenden Kleingartenvereinen meist gut eingrenzen. Aus diesen heraus kann dann die endgültige Wahl, am besten nach einer Besichtigung der jeweiligen Anlage, getroffen werden.
Kleingarten Mitgliederschaft