Wer ein Haus ohne eigenen Garten hat, muss dennoch nicht auf den Kontakt zur Natur verzichten. Denn dank des grossen Angebots an Klein- oder Schrebergärten kann sich jeder sein ganz eigenes Stückchen Natur pachten und sich so eine kleine Flucht aus dem Alltag ermöglichen. Bevor es jedoch daran geht, seinen Kleingarten den eigenen Vorstellungen entsprechend zu gestalten, muss dieser zunächst einmal gefunden und gepachtet werden. Daher stellt sich als erstes die Frage, wie man am besten einen freien Kleingarten finden kann.
Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung: Freien Kleingarten finden – So gehts!
- Was zunächst geklärt werden sollte, wenn man auf der Suche nach einem Kleingarten ist
- Eine Besichtigung zeigt schnell, ob man sich in einem Kleingarten wohlfühlen würde
- Kleingarten finden: bequem Online suchen
- Die Offline-Suche kann ebenfalls erfolgsversprechend sein
- Den Termin beim Kleingartenverein wahrnehmen
- Die Nachfrage ist meist grösser als das Angebot
Zusammenfassung: Freien Kleingarten finden – So gehts!
- Die Lage des Kleingartens ist entscheidend, idealerweise in der Nähe der Wohnung und gut erreichbar.
- Es ist ratsam, die verfügbaren Kleingärten in der Nähe zu recherchieren, um lange Anfahrtswege zu vermeiden.
- Eine Besichtigung vor Ort gibt Einblick in die Atmosphäre und Verfügbarkeit von Parzellen, zudem kann man Ansprechpartner kennenlernen.
- Die Online-Suche nach freien Kleingärten ist bequem, sowohl über Gartenverbände als auch Kleinanzeigenmärkte.
- Alternativ zur Online-Suche können auch Telefonbuch, Gartenzeitschriften, Tageszeitungen oder öffentliche Schaukästen hilfreich sein.
- Nach der Auswahl einer passenden Parzelle folgt ein Termin beim Vorstand des Kleingartenvereins, um die Bedingungen zu klären.
- Die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein ist Voraussetzung für die Pacht und mit Kosten verbunden, wie Ablösesumme und Betriebskosten.
- Die Nachfrage nach Kleingärten ist oft größer als das Angebot, daher ist es ratsam, nicht zu lange zu zögern.
Was zunächst geklärt werden sollte, wenn man auf der Suche nach einem Kleingarten ist
Bevor man sich auf die Suche begibt, sollte man sich zunächst ein paar Fragen stellen, um die Auswahl von Anfang an gezielt angehen zu können. So ist natürlich vor allem auch die Lage entscheidend. Im besten Fall befindet sich der Schrebergarten in der Nähe der Wohnung, ist gut mit Auto oder Fahrrad oder sogar fussläufig zu erreichen.
Gerade in Grossstädten ist dies nicht immer möglich, doch auch hier gibt es immer wieder positive Ausnahmen, die zeigen, wie sich Kleingarten-Siedlungen in das Stadtbild integrieren lassen. Zunächst sollte man sich also informieren, welche Kleingärten überhaupt in gut erreichbarer Nähe liegen.
Denn wer jedes Mal erst lange Anfahrtswege in Kauf nehmen und sich womöglich noch durch dichten Verkehr quälen muss, der verliert schnell die Freude daran, seinen Kleingarten so oft aufzusuchen, wie es ursprünglich einmal geplant war.
Eine Besichtigung zeigt schnell, ob man sich in einem Kleingarten wohlfühlen würde
Hat man einen oder gar mehrere Kleingärten in der Nähe gefunden, sollte man die Kleingartensiedlung besuchen und sich bei einem Spaziergang einen ersten Überblick verschaffen. So lässt sich nicht nur ermitteln, ob man sich hier wohlfühlen würde, man wird auch gleich auf freie Gärten aufmerksam. Und direkt vor Ort findet man auch gleich die passenden Ansprechpartner.
Meist befindet sich an den Eingängen der Anlagen ein Büro oder ein Empfangshäuschen, wo man sich an das jeweilige Personal wenden kann. Dieses wird sicher gerne alle Fragen beantworten und genauer darüber Auskunft geben, wie man an einen freien Kleingarten kommt.
Natürlich spricht auch nichts dagegen, mit anderen Kleingärtnern ins Gespräch zu kommen. Diese geben meist gerne Tipps und Empfehlungen und berichten darüber, wie sie selbst an ihr kleines grünes Idyll gekommen sind.
Kleingarten finden: bequem Online suchen
Ein direkter Besuch der in Frage kommenden Kleingarten-Siedlung hat natürlich den Vorteil, dass man sich vor Ort schon einmal umschauen kann. Doch auch über das Internet lassen sich mittlerweile freie Kleingärten sehr gut finden.
Die Seiten von Gartenverbänden sind hierfür eine erste hilfreiche Anlaufstelle. Auch gibt es Seiten mit „freie-kleingärten“ oder „Gartenfreunde“ und dem Namen der jeweiligen Stadt im Titel.
Besonders praktisch ist es hier, wenn die Seite einen digitalen Stadtplan anzeigt, auf dem schon die Standorte der freien Parzellen in der jeweiligen Stadt angezeigt werden. Mit einem Klick auf das jeweilige Symbol der einzelnen Parzellen kann man sich schon passende Informationen und Details anzeigen lassen. Hierzu gehört beispielsweise die Lage des Vereins oder der direkte Ansprechpartner.
Am besten, man bemüht eine Online-Suchmaschine. Mit passenden Suchbegriffen wie „Freie Schrebergärten“ oder „Freie Kleingärten“ und Postleitzahl bzw. Name der Stadt dahinter, bekommt man schnell passende Seiten und Angebote aufgezeigt, über die man sich dann weitergehend informieren kann. Eine gute Adresse online sind auch Kleinanzeigenmärkte. Auch hier lassen sich immer wieder Parzellen finden, die zur Pacht angeboten werden.
Die Offline-Suche kann ebenfalls erfolgsversprechend sein
Neben dem Internet kann sogar schon ein Blick ins Telefonbuch helfen. Wer die Kontaktdaten der örtlichen Kleingartenvereine und -verbände ausfindig macht, hat in jedem Fall schon die richtigen Ansprechpartner gefunden. Auch ein Anruf beim Gartenamt kann weiterhelfen, um an die gewünschten Kontaktdaten der Kleingartenvereine und -verbände zu gelangen.
Ein Blick lohnt auch in öffentliche Schaukästen. Neben diversen anderen Bekanntmachungen kann man mit etwas Glück auch hier entsprechende Informationen finden, ob und wo gerade freie Kleingärten angeboten werden.
Lubera-Tipp: Auch in Gartenzeitschriften oder sogar in der Tageszeitung kann man auf passende Anzeigen stossen, wenn gerade freie Parzellen angeboten werden sollten.
Den Termin beim Kleingartenverein wahrnehmen
Hat man sich entschieden und eine für sich passende Parzelle gefunden, steht noch ein Termin beim Vorstand des Kleingartenvereins an. Denn in der Regel kann nur einen Kleingarten pachten, wer auch Mitglied im Kleingärtnerverein ist. Und diese Mitgliedschaft ist nicht umsonst. Es wird eine Ablösesumme für Laube, Gartenhandwerkszeug u.ä. ermittelt, was man vom Vorpächter übernimmt.
Neben dieser Ablösesumme ist jedoch noch mit weiteren Kosten zu rechnen, dazu gehören die Betriebskosten sowie der Beitrag für die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat eine entsprechende Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass die durchschnittliche Ablösesumme für einen Kleingarten bei 1.900 Euro liegt. In starken Ballungsgebieten kann die Summer aber durchaus auch das Doppelte betragen.
Im Übrigen kann man in der Regel das ganze Jahr über einsteigen. Man ist also in der Regel nicht an eine bestimmte Saison gebunden, was das Pachten einer Parzelle angeht. Eine Neuvergabe der Kleingärten findet immer dann statt, wenn der bisherige Pächter aus seinem Vertrag ausscheidet und das kann im Prinzip das ganze Jahr über der Fall sein. Wer sich also schon auf den nächsten Sommer in seinem eigenen kleinen Garten freut, kann durchaus schon im Winter und Frühjahr davor mit der Suche beginnen und muss damit nicht erst bis zu den Sommermonaten warten.
Lubera-Tipp: Sollte gerade keine freie Parzelle in der gewünschten Anlage frei sein, kann man sich dennoch mit dem jeweiligen Verein in Verbindung setzen und sich als Interessent vormerken lassen. Manchmal ist die Wartezeit kürzer als gedacht.
Die Nachfrage ist meist grösser als das Angebot
Was Schrebergärten angeht, so ist, vor allem in Grossstädten, die Nachfrage meist grösser als das Angebot. Kleingartenvereine führen daher mitunter auch Wartelisten. Wer also eine für sich passende Parzelle findet, sollte nicht zu lange zögern und sich seinen Traum vom kleinen Grünen Idyll erfüllen. Dabei gilt natürlich, die mitunter strengen Regeln der Kleingartenanlage zu beachten.
Hier hat sich jeder Pächter an die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und der jeweiligen Gartenordnung zu halten. Insbesondere wer plant, bauliche Veränderungen an seiner Parzelle vorzunehmen, sollte zunächst die Zustimmung des Verpächters einholen.
Tut er dies nicht, muss die bauliche Anlage im Zweifel wieder entfernt werden. So urteilte auch das Landgericht Berlin in einem Fall, bei dem der Pächter einer Kleingartenparzelle ohne vorherige Zustimmung des Verpächters ein Baumhaus errichtete.
Hallo guten Tag mein Name ist Eliz Niyazieva
Guten Tag,
Wenn Sie einen Pachtgarten suchen, wenden Sie sich an das Grünflachenamt Ihrer Gemeinde. Für einen Kleingarten sind die Kleingarten-Vereine in Ihrer Nähe die richtige Adresse.
Ihr Lubera Team