
Kleingarten pachten: Heutzutage leben immer mehr Menschen in Großstädten und haben kaum die Möglichkeit, ihre Freizeit ungehindert im Freien zu verbringen. Da ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen danach sehnen, einen Kleingarten zu pachten. In einem solchen können die Kinder sich freier entfalten und die Natur besser kennenlernen. Die Erwachsenen hingegen können in einem Kleingarten nicht nur nach Lust und Laune das eigene Obst und Gemüse anbauen, sondern die Freizeit aktiv dazu nutzen, unter freiem Himmel sozusagen neuen Kraft zu tanken, zu relaxen oder sich auch mit Freunden und Familie zu treffen. Doch bevor man den Pachtvertrag eines Kleingartens besiegelt, sollte auf einige Punkte geachtet werden, damit der eigene Garten nicht der angedachten Nutzung entgegenwirkt.
Inhaltsverzeichnis
1: Der Ort – Kleingarten pachten
Da ein Garten in erster Linie für die eigene Familie zur Erholung gedacht ist, sollte man schon im Vorfeld ein wenig daran denken, dass der Weg in den eigenen Garten nicht schon mit unnötig langen oder verkehrsreichen Anfahrtswegen einhergeht. Hier empfiehlt es sich, die in der unmittelbaren Wohnortnähe befindlichen Gartenvereine einmal aufzusuchen. Nach einem privaten Rundgang durch die Anlage kann man sich dann mit dem Vorstand unterhalten.
In aller Regel sind die Vorstände der Gartenanlagen immer daran interessiert, alle Parzellen in guten Händen zu wissen. Aus diesem Grund sind die meisten Vorstände durchaus sehr darum bemüht, die freien Kleingärten den Interessenten zu präsentieren und stimmen einer Besichtigung zu. Bei einer solchen Besichtigung kann man sich außerdem schon einmal mit den Örtlichkeiten sowie mit den jeweiligen Gartennachbarn vertraut machen. Ein Blick über den Gartenzaun verrät meist schon mehr als tausend Worte.
2: Die Kosten
Natürlich stehen bei dem Plan, einen Kleingarten zu pachten, nicht nur die Anfahrtswege, sondern in erster Linie auch die damit verbundenen Kosten im Mittelpunkt. In aller Regel richtet sich die jährliche Pachtsumme zum einen nach der Größe des Gartens, die maximal 400 qm betragen darf. Zum anderen richtet sich die jährliche Pacht auch nach dem Ort, zu welchem der Gartenverein gehört.
Pro Quadratmeter Gartenfläche liegt der Pachtzins zwischen 10 und 90 Cent. Darüber hinaus sollte aber bei einer Besichtigung erfragt werden, wie hoch sich die Kosten für Wasser- und Stromanschluss durchschnittlich belaufen. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten für die Nebenkosten zwischen 100 und 300 Euro pro Jahr. Zu all diesen Fixkosten sollte aber auch die einmalige Zahlung einer sogenannten Ablösesumme mit einkalkuliert werden.
Diese richtet sich in aller Regel danach, wie die Parzelle bebaut ist. Das bedeutet, je nach Ausstattung zum Beispiel mit einer großen Laube und/oder einem Geräteschuppen, kann diese einmalige Summe zwischen 1000 und 7000 Euro variieren. Sofern man sich für den entsprechenden Kleingarten entschieden hat, wird die Ablösesumme sofort fällig und geht in aller Regel an den Vorpächter, da dieser meist für die Ausstattung verantwortlich war.
3: Der Vertrag

Bei Übernahme einer Parzelle wird mit dem Gartenvorstand des Vereins, der Hauptpächter der gesamten Anlage ist, ein Kleingarten Pachtvertrag geschlossen, in welchem unter anderem nicht nur die Gesamtfläche des Gartens eingetragen wird, sondern auch der jährliche Pachtzins festgehalten wird.
Darüber hinaus steht da aber auch der Zeitraum, in welchem dieser besiegelte und unterzeichnete Pachtvertrag gilt. Sofern nach Ablauf dieser angegebenen Zeit die jeweilige Parzelle oder gar die gesamte Anlage nicht anderen Zwecken zugeführt wird, muss der Pachtvertrag einfach nur verlängert werden.
Unter Umständen kann es bei einer solchen Verlängerung aber sein, dass der Pachtzins erhöht wird. Wer hier bereits im Vorfeld alle Möglichkeiten abklären will, kann sich beispielsweise an die örtliche Kommune wenden, um nachzufragen, ob für das Gartenland in der nächsten Zeit andere Bebauungs- und Nutzungspläne angedacht oder in Planung sind.
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4: Die Ansprechpartner
Schon bei der Besichtigung des ausgesuchten Kleingartens sollte geklärt werden, wer der jeweilige Ansprechpartner ist. In aller Regel ist das zunächst der Vorstand des Gartenvereins selbst. Darüber hinaus gibt es aber auch übergeordnete Ansprechpartner, die zum Beispiel auch Fragen zum Pachtvertrag oder zu rechtlichen Fragen beantworten können.
Hier sei besonders der Bundesverband der Gartenfreunde e.V. genannt, indem sich insgesamt 19 Landesverbände mit all ihren untergeordneten Kleingartenvereinen organisiert haben. Über diesen Bundesverband lassen sich beispielsweise auch die zuständigen Gartenverbände der jeweiligen Region in Erfahrung bringen.
5: Die Regeln
Im Grunde hat jeder Kleingartenverein sein eigenes Regelwerk, welches sich aber in fast allen Punkten an den übergeordneten Regeln orientiert. Das ist in der jeweiligen Satzung des Vereins festgeschrieben. Dazu gehört die im Verein übliche Größe der Anbaufläche.
Meist geht es hier um die Nutzungsfläche, um die Nutzung der Laube, festgelegte Zeiten für die Mittags- und Nachtruhe sowie um genehmigungspflichtige Aktivitäten. Ebenso ist die Kleintierhaltung über diese Vereinssatzung geregelt.
5: Die Gemeinschaft

Einen Kleingarten zu pachten bedeutet nicht nur, dass man seinen eigenen kleinen Garten inmitten von anderen Gartenfreunden bewirtschaftet und genießt.
Vielmehr bedeutet das, dass man sich in dieser Gemeinschaft für den Verein engagiert und auch einmal an Arbeitseinsätzen teilnimmt oder bei der Erneuerung von Wasserleitungen oder Sanitäranlagen zur Kasse gebeten werden kann. Hier kann man bei einer Besichtigung schon diverse Pläne und Vorhaben erfragen.
6: Die Ausstattung
Vor dem Abschließen eines Kleingarten Pachtvertrages sollte man sich darüber informieren, wie der Garten ausgestattet ist. Das beginnt bei der Laube selbst, geht eventuell über ein Gewächshaus bis hin zur Regentonne und endet bei den angelegten Wegen oder Sanitäranlagen.
7: Der Boden
Je nach Nutzungsziel kann der Boden des Gartens ein sehr wichtiger Aspekt sein. Neben den verschiedenen örtlichen Bodenarten, ist es immer auch wichtig für den eigenen späteren Anbau, dass man weiß, wie der Boden in den letzten Jahren gedüngt wurde.
8: Mögliche Altlasten
Gerade wenn es sich um einen Kleingarten handelt, der schon viele Jahre besteht, ist es wichtig, bei der Besichtigung nach möglichen Altlasten Ausschau zu halten. In erster Linie sei hier Baumaterial aus Asbest genannt. Doch auch alte Chemikalien oder Müllecken sollten in diese erste Bestandsaufnahme aufgenommen werden und möglichst noch vom Vorpächter ordnungsgemäß entsorgt werden.
9: Eventuelle Mitbewohner
Eine kurze Frage nach möglichen Mitbewohnern, die eher unbeliebt sind, sollte zu Beginn des eigenen Gärtnerlebens stehen. Wühlmäuse und Co. können nämlich das Bewirtschaften ebenso mühselig und ärgerlich gestalten, wie beispielsweise hartnäckige Unkräuter, die andere Pflanzen regelrecht überwuchern.
10: Die Laube
In erster Linie als Unterschlupf bei schlechtem Wetter gedacht, stellt für viele Gärtner die Laube doch den Mittelpunkt im Kleingarten dar. Neben der Bauweise sollte hier aber unbedingt nachgefragt werden, ob es einen Abwasseranschluss gibt und ob die Elektroinstallation in Ordnung ist.