Wer einen Kleingarten pachten möchte, der sollte hierzu am besten unser rechtssicheres kostenloses Muster vom Pachtvertrag nutzen. Das Muster regelt alle wichtigen Punkte, die man bei der Pacht eines Kleingartens beachten sollte. Wir empfehlen zusätzlich das obige Übergabeprotokoll zu nutzen.
PACHTVERTRAG
Zwischen
(●)
– nachfolgend „Verpächter“ genannt –
und
(●)
– nachfolgend „Pächter“ genannt –
§ 1 Pachtgegenstand
Der Verpächter verpflichtet sich, dem Pächter den folgenden Kleingarten zur Verfügung zu stellen:
(●)
Die Fläche des Kleingartens beträgt ca. (●) m².
Der Pachtgegenstand verfügt über folgende (Anlagen/Gebäude):
(●)
Der Pächter wird zur Nutzung (des/der) (●) berechtigt.
Mit diesem Vertrag wird dem Pächter die (●) übergeben. Ihre Regelungen sind Bestandteil dieses Kleingartenpachtvertrages; der Pächter verpflichtet sich, sämtliche Vorschriften dieser (●) einzuhalten und den Verpächter von allen Schäden freizustellen, die aus einer Mißachtung dieser Verpflichtung entstehen.
§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am (●) und ist zum (●) befristet.
§ 3 Pacht und Versicherung
Der monatliche Pachtzins beträgt zurzeit € (●). Er wird jeweils zum (●) Werktag eines Monats fällig.
(Der Pachtzins berechnet sich nach Quadratmetern des Pachtgegenstands sowie des Anteils an Gemeinschaftsanlagen. Der derzeitige Pachtzins beläuft sich auf € (●) pro Quadratmeter pro (Jahr/Monat). Der Pächter trägt einen Anteil von (●) an den Gemeinschaftsanlagen.)
Der Pächter leistet die Pachtzahlung durch Überweisung auf das folgende Konto:
(●)
Zahlungen auf das unter § 3 Nummer 2 angegebene Konto haben Erfüllungswirkung, bis der Verpächter dem Pächter die Änderungen der Bankverbindung schriftlich anzeigt. Für die geänderte Bankverbindung gilt die Regelung entsprechend.
Alle erforderlichen Versicherungen, insbesondere (●), sind durch den Pächter abzuschließen, soweit nicht solche Versicherungen bereits durch den Verpächter abgeschlossen sind. Soweit solche Versicherungen abgeschlossen sind, übernimmt der Pächter die Versicherungsprämie für alle Zeiträume während des Bestehens des Pachtverhältnisses. Soweit Versicherungen nicht bestehen, hat der Pächter diese auf eigene Kosten abzuschließen.
§ 4 Pfandrecht des Verpächters
Dem Verpächter steht an den Sachen des Pächters, die sich auf dem Gelände des Kleingartens sowie der Kleingartenanlage (●) befinden, zur Sicherung seiner Ansprüche aus diesem Pachtverhältnis ein Pfandrecht zu.
§ 5 Nutzung und Verbot der Unterverpachtung
Der Pächter darf den Kleingarten ausschließlich kleingärtnerisch nutzen.
Baulichkeiten, die der Pächter entgegen der geltenden Vorschriften errichtet, sind auf Verlangen des Verpächters unverzüglich zu beseitigen.
Für den Fall der Zerstörung, der sich auf dem verpachteten Kleingarten befindlichen Laube, hat der Pächter eine Laube nach den jeweils geltenden Vorschriften zu errichten.
Der Pächter verpflichtet sich den Kleingarten und die [Anlagen/Gebäude] schonend zu behandeln und zu pflegen, insbesondere ist der Pächter zur ordnungsgemäßen kleingärtnerischen Bewirtschaftung verpflichtet.
Der Pächter beteiligt sich an den Gemeinschaftsarbeiten an (●) oder leistet bei fehlender Beteiligung Ersatz.
Die Unterverpachtung, jede Art der gewerblichen Nutzung des Kleingartens sowie die Nutzung zu Wohnzwecken ist dem Pächter untersagt.
§ 6 Betretungsrecht des Verpächters und (●)
Der Verpächter und (●) sind berechtigt den Kleingarten nach vorheriger Anmeldung zu betreten. Der Pächter hat ihnen Zutritt zu gestatten. Im Falle eines bedeutenden Verstoßes gegen die erlaubte Nutzung sowie bei Gefahr im Verzug hat der Verpächter und (●) ein Betretungsrecht ohne vorherige Anmeldung.
§ 7 Kündigungsentschädigung
Für den Fall einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 6 BKleingG steht dem Pächter gemäß § 11 BKleingG ein Entschädigungsanspruch zu.
§ 8 Schriftform und Schlussbestimmung
Nebenanreden wurden nicht getroffen. Vereinbarungen der Parteien, die das Pachtverhältnis betreffen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit, soweit das Gesetz keine Schriftform vorsieht, der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt der Pachtvertrag im Übrigen wirksam.
Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand für die Streitigkeiten aus diesem Pachtverhältnis ist (●).
(Ort, Datum) ______________________ |
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Rechtlicher Hinweis zu den Mustern:
Bei den kostenlosen Vorlagen handelt es sich um unverbindliche Muster! Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Muster kann keine Gewähr übernommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Vorlagen nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Anwalt individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.
In meinem Pachtvertrag steht, bei Gefahr darf – auch in Abwesenheit des Pächters – der Verpächter den Garten betreten. Soweit so gut. Aber ist es auch rechtens, dass er zu diesem Zweck einen Schlüssel für das Grundstück und die Laube zurückbehalten darf?